Auswirkungen des Beschlusses der Stadt Menden zur A46 / B7n

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

Seit über vier Jahrzehnten ist die geplante Autobahn 46 vom jetzigen Ende in Hemer-Bilveringsen über Menden und Wickede bis zur A 445 in der Region hoch umstritten. Bis heute ist nicht einmal eine Linie für die Trasse gefunden worden.
Nichtsdestotrotz ist das Projekt mit einer Länge von 19,8 Kilometern und Gesamtkosten von ca. 510 Millionen Euro erneut Bestandteil im vordringlichen Bedarf des im letzten Jahr verabschiedeten Bundesverkehrswegeplans 2030.
Laut Projektdossiers soll die in drei Teilprojekte unterteilte Maßnahme als vierstreifiger Autobahnneubau bis zur B515 n in Menden geführt werden. Die Fortführung bis zum Anschluss an die A445 soll als dreistreifige neue Bundesstraße B7n erfolgen. In Menden sind dabei mehrere Brückenbauten geplant, unter anderem auch über den Bereich der Horlecke zwischen der Innenstadt Mendens und dem größten Ortsteil Lendringsen.
Die aktuellen Planungen stoßen insbesondere in Menden auf großen Widerspruch. Der sogenannten „Mendener Erklärung“ von 13 Initiator*innen aus Wirtschaft, Politik, Kirche, Ärzteschaft und Kultur haben sich inzwischen ca. 2000 Bürgerinnen und Bürger angeschlossen. Sie lehnen die Planungen ab und fordern die weitere Untersuchung von verkehrsplanerischen Alternativen zur Autobahn. Der Rat der Stadt Menden hat im Juli dieses Jahres auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls beschlossen, die aktuellen Planungen der A46 /B7n im Bundesverkehrswegeplan abzulehnen.
Darüber hinaus fordert der Rat, dass „ein Weiterbau der A46 erst dann vorgenommen wird, wenn eine endgültige Linienführung vom jetzigen Autobahnende Bilveringsen bis nach Wickede-Wimbern vorliegt, die eine Untertunnelung auf dem Gebiet der Stadt Menden vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff beinhaltet und gleichzeitig der zügige Durchbau bis Wickede-Wimbern gesichert ist“. Sollte dies nicht realisiert werden, wird die Stadt Menden laut Beschluss alle – auch rechtlichen – Optionen ergreifen, um den Bau der A46/B7n zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die grundsätzliche Ablehnung der aktuellen Planungen der A46 /B7n im Bundesverkehrswegeplan durch den Rat der Stadt Menden?
2. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass – wie vom Rat der Stadt Menden gefordert – ein Weiterbau der A46 erst dann vorgenommen wird, wenn eine endgültige Linienführung vom jetzigen Autobahnende Bilveringsen bis nach Wickede-Wimbern vorliegt, die eine Untertunnelung auf dem Gebiet der Stadt Menden vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff beinhaltet und gleichzeitig der zügige Durchbau bis Wickede-Wimbern gesichert ist?
3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für einen vom Mendener Rat geforderten Tunnel vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff?
4. Wie sehen aus der Sicht der Landesregierung die weiteren, auch zeitlichen Verfahrens- und Planungsschritte des Projekts aus?
5. Wie wird die Landesregierung der Verpflichtung des am 23.5.2017 geänderten Bundesraumordnungsgesetzes nachkommen, auch „ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen“ zu prüfen, die von Dritten vorgeschlagen wurden wie z.B. die im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans besser als die Neubauvariante bewertete Netzlösung des BUND?
Arndt Klocke
Johannes Remmel