Ausreichendes Angebot? Ambulante und stationäre Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in NRW

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh

Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, befinden sich häufig zum Zeitpunkt des Abbruchs in einer Extremsituation. Die Entscheidung zu einem Abbruch der Schwangerschaft ist keine leichte Entscheidung und kann mit großen psychischen und physischen Belastungen für die betroffenen Frauen verbunden sein.
Entsprechend wichtig, ist ein gutes Netz an Beratungsstellen. In den anerkannten Beratungsstellen erhalten Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene ergebnisoffene Pflichtberatung. In ihr können alle mit der Schwangerschaft in Berührung stehenden psychosozialen Fragestellungen behandelt werden. Im Anschluss an die entsprechende Beratung erhalten die Frauen auch den für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Beratungsschein.
Entscheidet sich eine Frau schließlich nach eingehender Information und Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch, sind wohnortnahe Angebote von besonderer Bedeutung. Doch zunehmend wird es für die betroffene Frauen schwieriger, Ärztinnen oder Ärzte zu finden, die Abbrüche vornehmen. Laut statistischem Bundesamt gibt es in ganz Deutschland derzeit rund
1.200 Praxen und Kliniken in denen Abtreibungen vorgenommen werden. Im Vergleich zum Jahr 2003 (rund 2.000 Stellen) ist ein Rückgang von 40% zu verzeichnen. Einiger der Praxen und Kliniken nehmen zudem nur Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation vor.
Nach § 13 (2) des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) stellen die Länder „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher“. Nähere Ausführungen dazu, was als ausreichendes Angebot anzusehen ist, machen weder das SchKG, noch das Landesausführungsgesetz (AG SchKG).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.      Wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken führen in NRW Schwangerschaftsabbrüche auch ohne medizinische Indikation durch (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
2.      In welchen Regionen gibt es Anfahrtswege von mehr als einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum nächsten Angebot für nicht medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche?
3.      Welche Anfahrtswege sieht die Landesregierung für ein ausreichendes Angebot für nicht medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüchen als zumutbar an?
4.      In welcher Weise sind Schwangerschaftsabbrüche Teil der medizinischen Ausbildung (bitte auch nach Standorten aufschlüsseln)?
5.      Plant die Landesregierung im Zuge der Evaluation des AG SchKG die medizinischen Voraussetzungen für Schwangerschaftsabbrüche in den Blick zu nehmen?