Aufhebung sonderpädagogischer Förderbedarfe

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Mit dem Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird geprüft, ob Schülerinnen und Schüler wegen einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung einen solchen Förderbedarf haben. Bei Kindern und Jugendlichen mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung soll die Förderung nach Möglichkeit dazu führen, dass im Laufe der weiteren Entwicklung der festgestellte Förderbedarf nicht mehr erforderlich ist. Die Notwendigkeit des Förderbedarfs soll deshalb in der Folge regelmäßig überprüft werden.
Der Landesrechnungshof hatte bei der seinerzeitigen Untersuchung der Förderschulen fest- gestellt, dass dies zu wenig geschieht. Über die Situation an Regelschulen gibt es bislang keine Erkenntnisse. Für die weitere Entwicklung der Inklusion ist es deshalb von Interesse, wie oft ein festgestellter Förderbedarf wieder aufgehoben werden konnte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in den Schuljahren 2010/2011- 2016/2017 der Förderbedarf Lernen, Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung bei einer Beschulung an einer Förderschule aufgehoben (Bitte nach Jahren und Förderschwerpunkten differenzieren)?
  2.  In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010/2011- 2016/2017 der Förderbedarf Lernen, Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung bei einer Beschulung an einer Regelschule aufgehoben (Bitte nach Jahren und Förderschwerpunkten differenzieren)?

Sigrid Beer