Attraktiver ÖPNV braucht attraktive Arbeitsplätze:

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2017 den Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Die Bundesländer wollen Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping im ÖPNV verhindern. Der Gesetzentwurf – Drucksache 741/16 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)“ – soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten, die Entscheidungshoheit der Aufgabenträger über ihr ÖPNV-Angebot erhalten und die Chancengleichheit der kommunalen Verkehrsunternehmen sichern.
Mit dem Gesetzentwurf wollen die Länder erreichen, dass soziale Faktoren auch für sogenannte „eigenwirtschaftliche“ Verkehre gelten. Auch Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel sollen dort gelten. Ebenso sollen weitere Standards – etwa in Bezug auf Umweltaspekte, Kundenbetreuung und Fahrplananpassung – Anwendung finden können.
Als „eigenwirtschaftlich“ bezeichnet das Personenbeförderungsgesetz Bus- und Bahnlinien oder -netze, die ohne Defizitausgleich der Kommunen auskommen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Qualität und die Einhaltung sozialer Standards in der gesamten Branche sichergestellt werden.
Der Gesetzentwurf wurde nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.

II. Der Landtag stellt fest:

Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen braucht ein zeitgemäßes PBefG, das die EU-rechtlichen Vorgaben umsetzt und soziale Standards für die Beschäftigten im ÖPNV sichert, die Entscheidungshoheit der Aufgabenträger erhält und die Chancengleichheit der kommunalen Verkehrsunternehmen sichert.
Der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Bundestag als Vorschlag des Bundesrates vor. Seine zeitnahe Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag ist dringend notwendig.
Die Gesetzesinitiative muss jetzt vom Deutschen Bundestag zügig aufgegriffen und das Votum der Länderkammer respektiert werden.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert bei der Bundesregierung und den Fraktionen des Deutschen Bundestages im Interesse eines attraktiven ÖPNVs mit attraktiven Arbeitsplätzen für die zeitnahe Beratung und Beschlussfassung des Gesetzentwurfes zu werben.