Arbeit und Ausbildung sind Schlüssel zur Integration – Neue Möglichkeiten des Arbeits-marktzugangs für Flüchtlinge effektiv nutzen, Förderungslücken schließen.

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Sachverhalt

Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. So viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die vielen bestehenden Krisenherde in der Welt führen dazu, dass Menschen aus Not und aufgrund von Verfolgung ihre Heimat verlassen und woanders eine sichere Zuflucht suchen. Wenngleich der weit überwiegende Anteil von Flüchtlingen den schwierigen und oftmals aussichtslosen Weg nach Europa nicht auf sich nimmt, sondern in den jeweiligen Nachbarstaaten Zuflucht sucht, steigen auch in Deutschland die Flüchtlingszahlen. Im Jahr 2014 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland über 200.000 Asylanträge gestellt. Etwa 40.000 davon entfielen auf das Land NRW.
Viele dieser Flüchtlinge sind sehr gut ausgebildet. Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter der deutschen Wirtschaft fordern daher zunehmend den Flüchtlingen frühzeitig nach der Einreise eine berufliche Perspektive zu bieten und dies auch als Chance für die deutsche Wirtschaft zu begreifen. „Viele Asylbewerber kommen mit guten Qualifikationen und am Arbeitsmarkt gefragten Berufserfahrungen nach Deutschland“, heißt es in einem Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Um dieses Potential nutzbar zu machen  fordert der BDA daher Sprachkurse für Asylsuchende und einen möglichst frühen Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Zentralverband des deutschen Handwerks setzen sich für ein Bleiberecht von Flüchtlingen in der Berufsausbildung ein.
Seit November 2014 wurde eine Reihe von positiven Entscheidungen im Hinblick auf den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten getroffen. So wurde das absolute Arbeitsverbot von neun auf drei Monate Aufenthalt herabgesetzt. Außerdem wurde die Zeit, in der eine Beschäftigung nur nach vorhergehender Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit zu genehmigen ist, von 48 auf 15 Monate verkürzt. Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass im Jahr 2015 etwa 160.000 Asylsuchende Anspruch auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) haben werden. Ebenso gab es Verbesserungen im Asylbewerberleistungsgesetz.
Auf den NRW Flüchtlingsgipfeln im Oktober 2014 und im April dieses Jahres wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die Situation der Flüchtlinge in NRW weiter zu verbessern und um die Kommunen zu entlasten. Durch das Land NRW werden überdies Mittel bereitgestellt, um die Kommunen bei der Betreuung der Flüchtlinge zu unterstützen. Die Bereitstellung weiterer Mittel über die Zusagen vom Dezember 2014 hinaus durch die Bundesregierung ist aber, insbesondere im Hinblick auf die große Zahl von Flüchtlingen, die in diesem Jahr bereits nach Deutschland gekommen sind, und noch kommen werden, unerlässlich.
Die Fristverkürzungen beim Arbeitsmarktzugang, die seit November 2014 in Kraft sind, sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gibt es noch deutliche Informationsdefizite bei allen Beteiligten, sowie weitere Faktoren, die sich hinderlich auf die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten auswirken.
So fehlt es an Sprachkursen und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unerlässlich sind.
Asylsuchende und Geduldete haben bislang keinen Anspruch auf die Teilnahme und Finanzierung von Integrations- und Deutschkursen. Auch der Flüchtlingsgipfel am 08. Mai hat an dieser Stelle nur für diejenigen Flüchtlinge, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Bleibeperspektive haben, Zusagen für Verbesserungen gebracht.
Weiterhin erschweren die ausgestellten Aufenthaltsdokumente die Aufnahme einer Beschäftigung, da dort der Eintrag zum Punkt „Erwerbstätigkeit“ nicht eindeutig und aktuell den bestehenden Zugang zum Arbeitsmarkt wiedergibt. Dies führt zu vermeidbaren Missverständnissen bei potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Außerdem kann nach wie vor, gestützt auf § 33 Beschäftigungsverordnung (BeschV), ein Arbeitsverbot durch die Ausländerbehörden ausgesprochen werden.
Hilfreich sind die verschiedenen durch Bundes- und EU-Mittel finanzierten Modell- und Pilotprojekte, die einen beschleunigten Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende durch Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung ermöglichen. Leider können nur sehr wenige Asylsuchende davon profitieren.
Es ist zu begrüßen, dass einige Gruppen von Flüchtlingen seit dem 01. März 2015 aus dem Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug herausgenommen werden und nunmehr Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) oder Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
Für Geduldete und Flüchtlinge, deren Aufenthalt aus humanitären Gründen gestattet ist, führt dieser Umstand jedoch dazu, dass sie eine begonnene Ausbildung aus finanziellen Gründen möglicherweise nicht fortsetzen können.
Das Absolvieren einer Ausbildung und der gleichzeitige Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren gesetzlich vereinbar. Das Absolvieren einer Ausbildung, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, und ein gleichzeitiger Leistungsbezug nach dem SGB II oder dem SGB XII ist jedoch ausgeschlossen. Nach dem BAföG werden Geduldete und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung aus humanitären Gründen von BAföG Leistungen für mindestens vier Jahre ausgeschlossen.
Zwar tritt im Herbst 2016 eine BAföG-Novelle in Kraft, mit der die Voraufenthaltszeiten von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt werden, bis dahin können aber viele jugendliche Flüchtlinge ihre Ausbildung nicht fortsetzen, andere erst gar keine Ausbildung beginnen. Diese vorübergehende Förderungslücke muss geschlossen werden, damit den jungen Flüchtlingen die Integration in den Arbeitsmarkt über das Absolvieren einer Ausbildung weiterhin möglich ist.
Arbeit und Ausbildung sind der Schlüssel zu gelungener Integration. Sprachkenntnisse, die Kompetenzerkennung und -erweiterung, sowie Beratung im Hinblick auf den Arbeitsmarktzugang und berufliche Perspektiven sind die Bedingungen einer erfolgreichen Arbeits- und Ausbildungskarriere. Eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt  entlastet zudem die öffentlichen Haushalte und trägt zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei.

II. Der Landtag stellt fest:

Der frühe Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete ist eine wichtige Voraussetzung, um Integration zu fördern und die öffentlichen Haushalte zu entlasten.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen für alle Asylsuchenden und Geduldeten ermöglicht wird, und dass diese Kurse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Bund finanziert werden.
gegenüber der Bundesregierung eine Ausweitung der bewährten Modellprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fordern.
sich im Bundesrat weiterhin für ein Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung einzusetzen.
in Nordrhein-Westfalen die zuständigen Behörden über die geänderten gesetzlichen Fristen beim Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen zu informieren und sie dabei zu unterstützen, die Geflüchteten umfassend über die Möglichkeiten eines Arbeitsmarktzugangs zu beraten. Beim Ausstellen von Aufenthaltsdokumenten sollte darauf geachtet werden, dass über entsprechende Nebenbestimmungen die Möglichkeit eines Arbeitsmarktzugangs deutlich wird.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser über die Beschäftigung von Asylsuchenden und Geduldeten aufzuklären und zu informieren, z.B. im Rahmen der Fachkräfte-Initiative.
sich auf Bundes- und auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Ausländerbehörden besser darüber informiert werden, in welchen Fällen die Voraussetzungen für ein Arbeitsverbot gem. § 33 BeschV nicht erfüllt sind, um möglichst wenige Geduldete vom Arbeitsmarkt auszuschließen.
sich gegenüber der Bundesregierung weiterhin dafür einzusetzen, dass die durch den Übergang in den SGB II- bzw. SGB XII- Bezug entstehende Förderungslücke kurzfristig geschlossen wird. Flüchtlingen in Ausbildung muss durch den gleichberechtigten Zugang zu BAFÖG oder Leistungen nach dem SGB III die Aufnahme oder Fortsetzung ihrer Ausbildung möglich sein. Bis dahin soll die Landesregierung zur Vermeidung von Härtefällen für die Betroffenen, weiterhin kurzfristige Lösungen im Einzelfall finden.