Antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2019

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Mit großer Sorge ist zu beobachten, dass sich antisemitische Haltungen in den letzten Jahren deutlich verbreiten. Neben dem „klassischen“ Antisemitismus sind immer wieder auch
„sekundärer“ und „israelbezogener“ Antisemitismus sichtbar. Den unterschiedlichen Formen des Antisemitismus liegen jeweils andere Motivationen und Strategien zugrunde. Diese – in der Gesellschaft verbreiteten – antisemitischen Einstellungen führen immer wieder zu antisemitischem Handeln auch in Form von Straf- und Gewalttaten.
In den letzten zwei Jahren ist die Zahl antisemitischer Straftaten in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen. Im Jahr 2016 wurden 297 antisemitische Straftaten verzeichnet, 2017 stieg die Zahl auf 324 Straftaten an. Im Jahr 2018 stiegen die Zahlen noch einmal an auf 350 Straftaten. Dabei hatte ein Großteil der antisemitischen Straftaten einen Hintergrund der politisch motivierten Kriminalität – Rechts (PMK – Rechts). Insbesondere „Die Rechte“ tritt immer wieder offensiv antisemitisch auf bei Demonstrationen oder auch im vergangenen Europawahlkampf, bei dem sie Plakate mit antisemitischem Inhalt nutzte und die verurteilte und derzeit inhaftierte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin aufstellte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie viele Straftaten mit antisemitischem Hintergrund wurden im ersten Halbjahr 2019 verübt? (Bitte nach Ort und Deliktsgruppe auflisten.)
2.           In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten?
3.           Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Straftaten im ersten Halbjahr 2019 festgenommen? (Bitte nach Ort, Alter und Geschlecht auflisten.)
4.           Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2019 wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet?
5.           In wie vielen Fällen kam es im ersten Halbjahr 2019 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.)