Anerkennung und Wertschätzung der Freiwilligendienstleistenden – Engagement von jungen Menschen würdigen

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Die Zeit des Freiwilligendienstes kann junge Menschen nachhaltig positiv prägen. Jugendfrei-willigendienste sind außerschulische Bildungsangebote. Sie bieten jungen Menschen nicht nur die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung, sondern können einen Beitrag zur persönlichen Entwicklung und zum Erwerb sozialer sowie kultureller Kompetenzen leisten. Gleichzeitig leis­ten Jugendliche und junge Erwachsene mit einem Freiwilligendienst ein wichtiges Engage­ment für die Gesellschaft. Die Dienste legen oftmals den Grundstein für ein langfristiges En­gagement junger Menschen. Daher kommt ihnen eine besondere gesellschaftspolitische Be­deutung zu. Der Jugendfreiwilligendienst kann in verschiedenen Bereichen geleistet werden. Zu den bekannten Programmen zählen der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der Europäische Freiwilligendienst (EFD), der Internationale Freiwilligendienst (IFD), das Freiwillige Ökologi­sche Jahr (FÖJ) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Mehr als zehn Prozent aller Abschluss­jahrgänge in Deutschland beginnen einen freiwilligen Dienst. Das heißt, es engagieren sich etwa 100.000 Menschen jedes Jahr in Deutschland in einem Freiwilligendienst. Rund 20 Pro­zent aller Freiwilligen machen einen Freiwilligendienst in Nordrhein-Westfalen.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen erleichtert das Engagement in vielen Fällen die Ent­scheidung für den weiteren Lebensweg. In einer aktiven Bürgergesellschaft gestalten sie nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das staatliche Gemeinwesen. Sie bringen ihre eigenen Vorstellungen und Ansichten in ihre Arbeit ein. Freiwilligendienstleistende helfen Menschen durch Unterstützung in der Pflege oder in Schulen, schützen die Umwelt, fördern die Kultur, sammeln Erfahrungen und entwickeln sich weiter. Ihr gesellschaftlicher Einsatz ist dabei nicht zu unterschätzen.

Freiwilligendienstleistende geben immer wieder an, dass sie ihre Arbeit gesellschaftlich nicht entsprechend gewürdigt fühlen. Hier ist es unsere Aufgabe als Politik und Land deutlich zu machen, wie wertvoll dieser Einsatz für unsere Gesellschaft ist.

Noch immer ist der Freiwilligendienst zu unbekannt. Um die Bekanntheit der Dienste zu erhö­hen und das Interesse bei verschiedensten gesellschaftlichen Milieus zu wecken, müssen ver­schiedene Wege gegangen werden. Eine Möglichkeit wäre, alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger stärker über die Freiwilligendienste zu informieren und sie entsprechend zu sensibilisieren. Wenn sie auf die Chancen und Möglichkeiten, welche die Dienste bieten, auf­merksam gemacht werden, könnten mehr interessierte Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden. Indem sie junge Menschen stärkt und sie in ihrer Entwicklung als selbststän­dige, verantwortungsbewusste und soziale Persönlichkeiten fördert, leistet sie eine wichtige Arbeit.

Es ist darüber hinaus wichtig, den Freiwilligendienst attraktiver auszugestalten und die Aner­kennung über Möglichkeiten der Teilhabe zu zeigen. Dazu soll die Bekanntheit und Anerken­nung des Freiwilligenausweises gefördert werden. Dies ermöglicht den Inhaberinnen und In­habern des Ausweises Zugang zu einer Vielzahl von Vergünstigungen, die denen von Schüler­, Studierenden- und Azubiausweisen gleichgestellt sind. Eine weitere Möglichkeit ist es, Freiwilligendienstleistende bei der Nutzung von kommunalen und Hochschulbibliotheken Studen­tinnen und Studenten gleichzustellen und ihnen die gleichen Vergünstigungen bei den Gebüh­renordnungen zu gewähren. Analog sollte bei landeseigenen Einrichtungen wie Museen ver­fahren werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen würden die Freiwilligendienste in Nordrhein-Westfalen erheblich gestärkt und die Anerkennung des Engagements der Freiwilli­gen nachhaltig verbessert.

Die erheblichen Kostensteigerungen, etwa durch hohe Energiepreise, Inflation und höhere Ta­rifabschlüsse, in den letzten Jahren stellen die Freiwilligendienste vor große Probleme. Dem­nach sollte geprüft werden, wie die Finanzierung der Dienste auskömmlich ausgestaltet wer­den kann.

II. Beschlussteil:

Der Landtag stellt fest:

  • Der Freiwilligendienst dient der Bildung und Orientierung und leistet einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung.
  • Freiwilligendienste unterstützen junge Menschen bei der Berufsorientierung. Die Freiwil-ligendienstleistenden leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag.
  • Freiwilligendienste erhöhen die Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Verant­wortung.
  • Eine zuverlässige und ausreichende Finanzierung der Freiwilligendienste durch den Bund ist unerlässlich. Die Dienste müssen finanziell so ausgestattet sein, dass alle Inte­ressierten einem Freiwilligendienste nachgehen können.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,

  • die Bekanntheit und Nutzungsmöglichkeiten des Freiwilligenausweises weiter zu erhö­hen, indem bestehende Vergünstigungsangebote sichtbarer gemacht und verbleibende Lücken identifiziert werden.
  • die Initiative zur Versorgung von Schulen mit Informationen rund um Freiwilligendienste fortzuführen und Schulabgängerinnen und Schulabgänger weiterhin frühzeitig und um­fassend über Freiwilligendienste zu informieren und den verschiedenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Materialien für Jugendliche zur Verfügung zu stellen, um Frei-willigendienste bekannter zu machen und das Interesse zu wecken.
  • sich dafür einzusetzen, dass Freiwilligendienstleistende die Hochschulbibliotheken ana­log zu Studentinnen und Studenten kostenfrei nutzen können.
  • auf die Kommunen dahingehend einzuwirken, dass Freiwilligendienstleistende in den Gebührenordnungen der Stadtbibliotheken den Studentinnen und Studenten gleichge­stellt werden.
  • Freiwilligendienstleistenden in den landeseigenen Einrichtungen wie Museen, die glei­chen Vergünstigungen einzuräumen wie Schülern-, Studierenden- und Auszubildenden.
  • allen Freiwilligendienstleistenden die Ehrenamtskarte NRW für die Dauer ihres Dienstes auszustellen.
  • im Bund auf eine auskömmliche Finanzierung der Dienste hinzuwirken.
  • zu prüfen, wie Freiwilligendienstleistende in ihrer Mobilität in Nordrhein-Westfalen geför­dert werden könnten.
  • zu prüfen, ob ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst dazu beiträgt, mehr junge Menschen für einen Freiwilligendienst zu gewinnen.