Am Limit – Was unternimmt die Landesregierung kurz- und langfristig zur Unterstützung von Tierheimen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Tierschutz ist Staatsziel. Tierheime in NRW tragen maßgeblich und mit großem, meist ehrenamtlichen Engagement zu diesem Ziel bei. Sie erfüllen kommunale Pflichtaufgaben, indem sie beschlagnahmte Tiere und Fundtiere aufnehmen. Für viele Tierheime ist das sehr teuer und bringt sie an ihre Belastungsgrenze. Überleben können viele Tierheime nur durch Zuschüsse der Kommunen und private Spenden.

Die finanzielle Lage von Tierheimen ist nicht erst seit der Corona-Pandemie prekär, denn von den Kommunen wird oft nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten für untergebrachte Tiere gedeckt. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen viele Tierheime durch wegfallende Spendeneinnahmen vor noch größeren wirtschaftlichen Herausforderungen als zuvor.

Zur Unterstützung von Tierheimen in der Corona-Pandemie hat die Landesregierung ein Gesamtvolumen von 400.000,00 Euro aus dem Corona-Rettungsschirm bewilligt. Im Jahr 2020 wurden davon nur 119.064 Euro genutzt. Im Jahr 2021 wurden bislang keine Gelder ausgegeben. Die bisherige Futterkostenhilfe des NRW-Umweltministeriums wurde nicht gut von den Tierheimen angenommen (https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/futterkostenhilfe-fuer-nrw-tierheime-nur-wenig-genutzt_aid-50306443). Ein Grund hierfür ist, dass die Futterkostenhilfe nicht bedarfsgerecht konzipiert war (https://www.welt.de/regionales/nrw/article223777900/Corona-bringt-viele-Tierheime-in-finanzielle-Krise.html). Denn Bedarf besteht nicht nur bei Futterkosten, sondern vor allem bei den Personalkosten für die Menschen, welche die Tiere füttern und pflegen.

Die Bundesregierung startete am 23. April 2021 ein Programm zur Bewilligung von Coronahilfen für Tierheime. Auf Antrag konnte ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden, um Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern (https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-startet-programm-zur-bewilligung-von-coronahilfen-fuer-tierheime/).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Ausgaben aus dem Corona-Rettungsschirm plant die Landesregierung im Jahr 2021 für Tierheime in NRW, um diese kurzfristig zu unterstützen? (Bitte erläutern: erwartete Höhe der Ausgaben, für welche Leistungen Gelder aus dem Rettungsschirm gewährt werden, welche Überlegungen der Festsetzungen der maximalen Höhe derAusgaben zu Grunde liegen und warum, sofern zutreffend, Gelder nicht abgerufen bzw. ausgeschöpft werden)
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit Tierheime in NRW von den Bundes-Coronahilfen ausreichend profitieren? (Bitte in der Antwort die Anzahl der eingegangenen Anträge aus NRW nennen)
  3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu einer Überlastung von Tierheimen infolge eines Anstiegs bei der Anzahl von Abgabetieren in den Tierheimen während der Corona-Pandemie? (Bitte die Zahl der betreuten Tiere in den NRW-Tierheimen nennen, aufgeschlüsselt nach Tierart und Jahr seit 2019)
  4. Warum verweigert die Landesregierung die Empfehlung für eine Mindestbezahlungs-Empfehlung pro Tier und Tag in NRW, wie sie der Tierschutzbund bereits länger fordert?
  5. Wie will die Landesregierung die Finanzierung von Tierheimen langfristig kostendeckend gestalten, ohne die Finanzierungsverantwortung der Kommunen abzulösen? (Antwort bitte begründen)