Alles zum Digitalpakt: Was kommt tatsächlich an in den Schulen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer, Mehrdad Mostofizadeh und Matthi Bolte-Richter

Mehrdad Mostofizadeh

Der Digitalpakt des Bundes und der Länder begleitet die Schulen nun seit zwei Jahren theoretisch. Praktisch ist bei etlichen Schulen der Mittelzufluss immer noch nicht richtig angekommen. Das Versprechen einer verbesserten Digitalisierung aller Schulen bleibt uneingelöst. Das zeigen auch aktuelle Recherchen des WDR. Sie bestätigen, dass beim Ministerium für Schule und Bildung Förderanträge für deutlich weniger als die Hälfte des zu Verfügung stehenden Gesamtbudgets eingegangen sind. (Die Zahlen mit Stand von Ende April 2021 belaufen sich laut WDR-Angaben auf 38 %, vgl. den Artikel des WDR „Digitalpakt: Hälfte des Geldes noch nicht für Schulen abgerufen“ unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/digitalpakt-millionen-fuer-digitalisierung-schulen-100.html) Mit Blick auf die zeit- und arbeitsintensiven Antragsformalitäten und Förderbedingungen kann den Kommunen kein Vorwurf gemacht werden, die bereitgestellten Mittel nicht abzurufen. Das hat nun auch das Ministerium für Schule und Bildung erkannt und stellt den Antragstellenden lange angemahnte Unterstützung nun mindestens in Form eines Videos auf seiner Website zur Verfügung, das Tipps gibt und die Formalia erklärt. Gleichwohl ist es weiterhin wichtig, den Schulträgern zeitnah ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Verfügung zu stellen und sie bestmöglich zu unterstützen, um die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen in Nordrhein-Westfalen zügig voranzubringen. Eine Erfassung der Antrags- und Auszahlungslage beim Digitalpakt Schule in Nordrhein-Westfalen ist hierfür unabdingbar, denn die Fristen zur Beantragung der Programmteile sind nach Angaben des Ministeriums für Schule und Bildung unterschiedlich gelagert: Eine Antragstellung im Digitalpakt Schule ist bis zum 31.12.2021 möglich; das Sofortausstattungsprogramm Schülerinnen und Schüler und das Programm zur digitalen Ausstattung der Lehrkräfte erstreckt sich jedoch nur bis zum 31.07.2021, wohingegen eine Antragstellung zum Förderprogramm IT-Administration bis zum 31.12.2024 möglich ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche der beantragten Summen wurden den Kommunen und Kreisen aus ihrem Digitalpakt Schule Förderbudget jeweils bewilligt und ausgezahlt (Stichtag: 15.06.2021; Angaben bitte in Prozent und Euro)? Welche der beantragten Summen wurden aus dem Sofortausstattungsprogramm Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf den Kommunen/Kreisen jeweils bewilligt und ausgezahlt (Stichtag: 15.06.2021; Angaben bitte in Prozent und Euro)?
  2. Welche der beantragten Summen wurden den Kommunen/Kreisen aus den Programmitteln für die digitale Ausstattung der Lehrkräfte jeweils bewilligt und ausgezahlt (Stichtag: 15.06.2021; Angaben bitte in Prozent und Euro)?
  3. Welche der beantragten Summen aus dem Sonderprogramm für IT-Administration wurden den Kommunen/Kreisen jeweils bewilligt und ausgezahlt (Stichtag: 15.06.2021; Angaben bitte in Prozent und Euro)?