Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Effektive Kriminalprävention durch eine Stärkung der sozialraumorientierten Polizeiarbeit“ – Drucksache 17/7750 – soll wie folgt geändert werden:
Nummer III. wird wie folgt geändert:
- Die Forderungen an die Landesregierung 1. und 2. werden wie folgt gefasst:
„1. den Bezirks- und Schwerpunktdienst in den Kreispolizeibehörden für seine sozial-raumorientierte Arbeit personell nachhaltig zu stärken. Dazu soll die Belastungsbezogene Kräfteverteilung der Polizei NRW mittelfristig dahin verändert werden, dass den Kreispolizeibehörden für den Bezirks- und Schwerpunktdienst Sockelstellen im Verhältnis von einer Planstelle pro 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner zugewiesen werden.“
- Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden die Nummern 2 bis 4.
Begründung
Zu Nummer 1:
In der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den Innenausschuss in seiner Sitzung vom 3. September 2020 (APr 17/102) machten alle Sachverständigen deutlich, dass die sozialraumorientierte Arbeit des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei NRW zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsvorbeugung vor Ort effektiv und wichtig ist. Es ist also geboten, für eine Stärkung dieses Bereichs zu sorgen. Die Sachverständigen wiesen darauf hin, dass eine Erhöhung der Stellen im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort von 1:5.000 kurzfristig bei der aktuellen Personalstärke der Polizei NRW nicht realisierbar ist. Daher wird durch den Änderungsantrag eine mittelfristige Perspektive angestrebt.
Zu Nummer 2:
Redaktionelle Anpassung.