Abschätzung zu Wirkungspotentialen von Luftreinhaltemaßnahmen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke und Johannes Remmel

In den Luftreinhalteplänen der Kommunen stehen viele verschiedene Maßnahmen, teilweise gefördert durch Bundes- und Landesmittel, um die Stickstoffdioxidwerte in den Städten zu senken. Ein Teil der Maßnahmen sind mit großem finanziellen Aufwand verbunden, wie zum Beispiel die Umstellung von Dieselflotten auf Elektromobilität oder die Digitalisierung von Ampelanlagen. Fraglich ist aber, ob diese Maßnahmen ausreichen, die Luftqualität entscheidend zu verbessern. Nichtsdestotrotz können die Maßnahmen in anderen Zusammenhängen trotzdem sinnvoll sein und positive Effekte auf den innerstädtischen Verkehr haben. Um die hohen Ausgaben im Zusammenhang mit Luftreinhaltung und zur Einhaltung der Grenzwerte zu rechtfertigen, wäre eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit notwendig. 
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Liegen der Landesregierung Abschätzungen zu Wirkungspotentialen bestimmter Maßnahmen bezogen auf die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung von Luftreinhalteplänen vor?
  2. Hat die Landesregierung genaue Berechnungen, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu einer raschen und signifikanten Senkung der Luftschadstoffe, insbesondere von Stickstoffdioxid führen?
  3. Hat die Landesregierung einen Masterplan, an welchen Stellen die jeweiligen Maßnahmen zur Luftreinhaltung entsprechende Effekte erzielen können?
  4. Wenn nein, wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die von ihr immer wieder angeführten Maßnahmen wie bspw. die Umstellung von Bussen auf Elektromobilität tatsächlich die gewünschten Effekte erreichen?
  5. Ministerpräsident Armin Laschet verweist immer wieder darauf, dass die Messwerte für Stickstoffdioxid an einigen Messstellen im letzten Jahr zurückgegangen wären. Damit seien wirksame Maßnahmen wie eine Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen aus Sicht der Landesregierung unnötig. In Köln ist der Jahresmittelwert von 63 µg/m³ in 2016 auf 62 µg/m³ in 2017 zurückgegangen. Wenn der Rückgang die nächsten Jahre so anhält, würde es bis zum Jahr 2040 und damit 22 Jahre dauern, bis der einzuhaltende Grenzwert von 40 µg/m³ erreicht wäre. Hält die Landesregierung dies für einen angemessen Zeitraum, in dem der zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzuhaltende Grenzwert endlich erreicht wird?