Abholzung des Hambacher Waldes verhindern – Rechtsfrieden im Rheinischen Revier sichern

Antrag der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Am 24. November 2017 hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage des BUND NRW abgewiesen, mit der die Abholzung des Hambacher Waldes verhindert werden sollte. Damit steht zu befürchten, dass die Rodungen durch das Unternehmen RWE Power AG in Kürze fortgesetzt und der schützenswerte Wald für immer verloren wäre. Bei der Verkündung des Urteils bedauerte das Gericht, dass es ihm nicht gelungen sei, ein Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen, um den Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen. Da ein Kohleausstieg aus Sicht des Gerichts absehbar sei, hatte es den Vergleichsvorschlag als Beitrag zum Rechtsfrieden in der Region gesehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird nicht das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung sein, da der BUND weitere rechtliche Schritte eingeleitet hat.
Unabhängig von weiteren Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Landesregierung immer noch versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Ein zeitnaher Wandel in der Energiepolitik mit einem Ausstieg aus der Kohleverstromung steht bevor, so sieht es auch das Gericht. Ein solcher Kohleaussteig hat für den Erhalt des Hambacher Waldes, aber auch für den Strukturwandel im Rheinischen Revier, enorme Bedeutung. Die Abschaltung von mindestens 7 Gigawatt Kraftwerksleistung ist dabei eine realistische Annahme und würde die weitere Rodung des Hambacher Waldes überflüssig machen. Daher könnte auf die Rodungen verzichtet werden bis auf Bundesebene über den Kohleausstieg entschieden ist.