2019 das Jubiläumsjahr der Demokratie: Demokratieverständnis fördern – dauerhafte Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN

Portrait Josefine Paul

I.       Ausgangslage
Mit dem 100. Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung, dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes und dem 30. Jubiläum der friedlichen Revolution, die schließlich zur Deutschen Wiedervereinigung in Freiheit führte, bietet das Jahr 2019 zahlreiche herausragende Anlässe, um sich mit den besonderen Herausforderungen an eine menschenrechtsorientierte und zeitgemäße Demokratiebildung ebenso wie mit einer adäquaten Kultur des Gedenkens und Erinnerns zu beschäftigen.
a)  Weimarer Reichsverfassung
Vor 100 Jahren wurde die Weimarer Republik gegründet. Unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen erstritten mutige Frauen und Männer Deutschlands erste Demokratie. Während der Weimarer Republik genossen erstmals alle Deutschen demokratische Rechte und Freiheiten. Am 19. Januar 1919 durften erstmals Frauen endlich gleichberechtigt an Wahlen teilhaben.
Im Februar 1919 trat in Weimar die Nationalversammlung zusammen und schuf eine demokratische Verfassung. Sie verankerte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und ebnete den Anfang, um die Benachteiligung von Frauen zu mindern und die Diskriminierung von religiösen Minderheiten abzuschaffen. Die Weimarer Republik wurde von den Werten geprägt, die uns auch heute wichtig sind: Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt und ein moderner Sozialstaat.
Mit der Republik waren große Hoffnungen verbunden auf eine freiheitliche, gerechte, solidarische und friedliche Gesellschaft. Es war eine Zeit, in der zahlreiche Freizeit-, Unterstützungsund politische Vereine entstanden.
Während die einen die in der Weimarer Republik neu erlangten Freiheiten und Bürgerrechte feierten und nutzen, um die entstehende Demokratie durch ihre Arbeit zu unterstützen, nutzten andere die von vielen inneren wie äußeren Ursachen erzeugte wirtschaftliche Notlage aus. Ressentiments, Gewalt in der politischen Auseinandersetzung, nationalistische Abschottung, Antisemitismus und Ausgrenzungen Andersdenkender wuchsen und zerstörten letztlich die Weimarer Republik nach nur 14 Jahren. Die Feinde der Demokratie waren von Beginn an stark und bekämpften die Republik, so dass sie schließlich von der NS-Diktatur abgelöst wurde.
Dieses traurige Ende mit allen Konsequenzen ist uns auch heute noch eine Mahnung. Die Weimarer Republik ist deshalb eben keine versunkene Epoche, sondern ein Lehrbeispiel der deutschen Geschichte mit aktuellen Bezügen. Eine freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie ist eben keine Selbstverständlichkeit, sondern muss jeden Tag engagiert gelebt und verteidigt werden.
b)  Zweiter Weltkrieg
Wir gedenken auch dem Beginn des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 machten die Nationalsozialisten die besetzten Gebiete Polens zum Experimentierfeld ihrer rassistisch motivierten Vernichtungspolitik, die sie im späteren Russland-Feldzug und anderen Ländern Europas fortführten. Vor allem die besetzten Gebiete Polens waren ab 1942 Schauplatz der millionenfachen Ermordung der europäischen Juden und anderer Opfergruppen einem der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Knapp 60 Millionen Menschen wurden überall in Europa während des Krieges bis zur Kapitulation des nationalsozialistischen Regimes am 8. Mai 1945 getötet, der heute in Deutschland als „Tag der Befreiung“ gedacht wird. Die Grausamkeit des Nationalsozialismus zeigt sich gerade in der systematischen und bürokratischen Verfolgung und Ermordung von Menschen und endete für die Juden in der Shoah. Wir stehen in der Verantwortung an dieses Verbrechen zu erinnern und Sorge dafür zu tragen, dass es sich nicht wiederholt.
c) Grundgesetz
Im September 1948 traten in Bonn 65 Frauen und Männer zum „Parlamentarischen Rat“ zusammen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes mussten nicht nur parteipolitische Grenzen überwinden, sondern auch die richtigen Lehren aus der Vergangenheit ziehen.
Unter dem Eindruck der gerade überwundenen NS-Diktatur und dem Scheitern der Weimarer Republik entstand nicht nur der erste Teil des Grundgesetzes mit den Grundrechten. Die 95 Druckseiten schrieben im organisatorischen Teil etwa den Föderalismus fest, regelten Gewaltenteilung, die Staatsorganisation und etablierten ein konstruktives Misstrauensvotum, um politisch instabile Verhältnisse wie in der Weimarer Republik künftig zu unterbinden. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 trat die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte ein. In Nordrhein-Westfalen, genauer gesagt in Bonn, wurde das Grundgesetz verkündet und auch über 50 Jahre in der Bundesstadt Bonn umgesetzt.
Das Grundgesetz hat sich in 70 Jahren bewährt und ist keine versteinerte Verfassung, sondern wurde durch zahlreiche Grundgesetzänderungen angepasst und hat seine normative Kraft erhalten. Seit der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz „für das gesamte deutsche Volk“.
d)  Wiedervereinigung
Die friedliche Revolution im Herbst 1989 ebnete den Weg für das Ende der SED-Diktatur. Die dramatischen Ereignisse bewegen uns noch heute. Rund 70.000 Menschen kamen allein in Leipzig am 9. Oktober 1989 zum Marsch über den Innenstadtring zusammen, um für Freiheit und Demokratie zu demonstrieren und damit den Weg zum Mauerfall, für die Einheit Deutschlands und Europas zu bereiten. Auch heute wird die Erinnerung daran mit dem Friedensgebet, der Rede zur Demokratie und nicht zuletzt dem Lichtfest aufrechterhalten.

II.      Beschlussfassung Der Landtag stellt fest:

Die angeführten Jahrestage sind ein Anlass, die Demokratiebildung in Nordrhein-Westfalen zu stärken und auszubauen. Es geht um die Stärkung unserer demokratischen rechtsstaatlichen Institutionen und demokratischen Zivilgesellschaft, sowie um die Förderung von demokratischen Werten, Haltungen und Handlungskompetenzen im Zentrum demokratischer Bildungspraxis.
Demokratie kommt und bleibt nicht von alleine. Demokratie muss vielmehr von Generation zu Generation neu erlernt und gefestigt werden. Gestern wie heute müssen wir in jeder Generation für die Anerkennung und Wertschätzung der freiheitlichen Demokratie werben, die demokratischen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten annimmt, praktisches demokratisches Handeln übt, und falls notwendig, die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigt.
Unsere Demokratie ist wehrhaft. Unsere Verfassung garantiert unsere Freiheit, die Demokratie zu verteidigen und unsere rechtsstaatlichen Institutionen sichern diese Wehrhaftigkeit. Wirksame präventive und repressive Maßnahmen im Kampf gegen Extremismus jeder Art, gegen Rassismus und Antisemitismus sind notwendig. Eine wehrhafte Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten und kontinuierliche Demokratieförderung.
Auch eine aktive Erinnerungskultur ist wichtiger Bestandteil der Demokratieförderung. Damals waren es diktatorische Regime, die Freiheit und Demokratie unterdrückten. Heute hetzen Demokratiefeinde wieder gegen Minderheiten und untergraben demokratische Grundsätze. Ihnen stellen wir uns entgegen.
Deswegen ist politische Bildung ein wichtiges Rüstzeug, um sich nicht von vermeintlich einfachen Lösungsvorschlägen populistischer Ideologien blenden zu lassen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen jährlichen „Demokratiebericht“ zur Lage der politischen Bildung vorzulegen. Dieser soll Beratungsgrundlage im federführend zuständigen Hauptausschuss und in anderen interessierten Ausschüssen sein.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, weitere Maßnahmen zur inhaltlichen Profilierung der Landeszentrale für politische Bildung zu ergreifen und im Rahmen der Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes auch die politische Bildung insgesamt zu stärken. Hierbei sollen auch neue Formate der Ansprache in der politischen Bildung und sozialraumorientierte Konzepte weiterentwickelt sowie Akteure vernetzt werden.
Bildungseinrichtungen müssen gelebte Orte der Demokratie bleiben und sein. Der Landtag unterstützt, der Demokratiebildung angemessenen Raum in den Bildungseinrichtungen zu geben.