10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – die Landesregierung muss konkrete Schritte für ein inklusives Schulsystem unternehmen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.       Ausgangslage

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen markiert einen historischen Durchbruch bei der Verwirklichung der Menschenrechte für alle. Sie stellt einen Paradigmenwechsel dar, weil die Konvention über Akzeptanz und Integration hinausgeht und Inklusion als Ziel benennt. Die Bundesrepublik hat die Konvention vor 10 Jahren unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, in allen Bereichen umfassende Teilhabemöglichkeiten zu schaffen für alle Menschen unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen und Behinderungen. Das bedeutet für viele Bereiche diesen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Keine gesonderte Behandlung in gesonderten Einrichtungen, sondern ein Umbau der Regeleinrichtungen, so dass sie Menschen mit und ohne Behinderung besuchen bzw. benutzen können. Dieser Prozess ist umfangreich und braucht Zeit. Er ist schrittweise aber konsequent und zielgerichtet zu betreiben.
Die Bundesrepublik hat das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt als Monitoringstelle die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland zu begleiten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus ebenfalls das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, die Umsetzung seitens des Landes zu begleiten.
Seit März 2017 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-BRK in Bezug auf Nordrhein-Westfalen intensiviert. Dazu gehört auch die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben.
Das Institut hat im Januar 2019 einen Bericht vorgelegt und dabei vier Bereiche besonders in den Blick genommen: Selbstbestimmt Wohnen, Recht auf Mobilität, Inklusive Bildung und Recht auf Arbeit. Dabei wurden eingeleitete Maßnahmen bewertet und Hinweise für zukünftige Maßnahmen gegeben. Dabei wurden positive Entwicklungen aber auch weiterhin große Mängel bei der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention aufgezeigt.
Die Landespolitik ist aufgefordert, diese Hinweise ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen umzusetzen.

II.      Bilanz im Bereich Schule

Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass das Land schon vor dem Inkrafttreten der UN-Konvention Maßnahmen zur rechtlichen und praktischen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ergriffen hat. So wurde im Bereich Schule das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen seit den neunziger Jahren als Modellversuch praktiziert. 2013 wurde auch schulgesetzlich die allgemeine Schule als Regelort für Kinder mit Behinderung verankert. Gleichzeitig wurden die Kapazitäten an den Hochschulen zur Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen erhöht. Der Mangel im Bereich der Sonderpädagogik hat die Einführung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinen Schulen erschwert und zu Kritik geführt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bewertet die im Juli 2018 vorgestellten Eckpunkte zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion als „wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung von inklusiver Bildung“, da sie Standards formulieren. Allerdings müsse die Landesregierung darlegen, wie sie Schulen bei der Qualitätssteigerung konkret unterstützen will. Die massive Kritik, die Schulen in Briefen an das Ministerium und in Resolutionen zum Ausdruck gebracht haben, zeigen leider, dass den Ankündigungen nicht die Taten gefolgt sind. Das Bündnis für inklusive Bildung, in denen Lehrkräfte, Eltern und die LandesschülerInnenvertretung zusammengeschlossen sind, sprach von Täuschung. So ist die Zauberformel 25-3-1,5, also eine Klassengröße von 25 mit 3 Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf und 1,5 Lehrerstellen, nichts weiter als eine Rechenformel. In der Realität sind die Klassen zum Teil deutlich größer, versprochene Stellen bleiben unbesetzt.
Erhebliche Kritik äußert das Deutsche Institut für Menschenrechte an dem Festhalten des Förderschulsystems. Der Inklusionsbegriff der Landesregierung sei nicht mit der UN-Konvention vereinbar. Für die Zeit des Aufbaus der inklusiven Schule könne ein Sonder- und Förderschulwesen zwar eine Zeit lang weiter existieren, es dürfen jedoch nicht längerfristig zwei parallele Schulsysteme bestehen, heißt es im Bericht. Die Stärkung der Förderschulen wird als Rückschritt gewertet. In der Tat werden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zuerst den Förderschulen zugewiesen, der Erhalt auch kleinster Schulen und die Zuweisung von Mehrbedarf bedeutet eine Verschärfung der angespannten personellen Situation und schwächt das Gemeinsame Lernen.
Die Gymnasien dürfen sich aus der Inklusion verabschieden, was den Druck auf andere Schulformen erhöht. Für den Bereich Fortbildung bilanziert das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass Lehrerverbände das Angebot quantitativ wie qualitativ für bei weitem nicht ausreichend halten.
Die UN-Konvention gibt vor, dass Menschen mit Behinderung und die sie vertretenden Organisationen aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der UN-Konvention zu beteiligen sind. Allerdings wurde im Bereich Schule beispielsweise der Fachbeirat Inklusion von der Landesregierung nicht im Sinne der aktiven Mitgestaltung beteiligt, sondern lediglich informiert.

III.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1.      sich bei der Inklusion an der menschenrechtlichen Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu orientieren,
2.      die Gymnasien bei der Inklusion nicht außen vorzulassen,
3.      einen Stufen- und Zeitplan für die weiteren Schritte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems gemeinsam mit den Beteiligten zu entwickeln,
4.      die Schulen des Gemeinsamen Lernens bei der Konzeptentwicklung zu unterstützen,
5.      die angekündigten Standards hinsichtlich Klassengröße und personeller Ausstattung durch die nötigen Änderungen im Schulgesetz und den Verordnungen auch praktisch wirksam werden zu lassen,
6.      die Fortbildungen zu inklusiven Themen auszuweiten und deren Qualität deutlich zu erhöhen,
7.      die Vorgabe der UN-Konvention zur aktiven Mitgestaltung von Menschen mit Behinderungen und sie vertretender Organisationen an der Umsetzung der UN-Konvention im Bereich Bildung Folge zu leisten.