Landtag Aktuell – September 2014

Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Woche tagt der Landtag am Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Dabei steht der Nachtragshaushalt für das laufende Jahr sowie die Verabschiedung des Hochschulzukunftsgesetzes im Mittelpunkt der Debatte. Die angegebenen Uhrzeiten sind Richtzeiten. Der Landtag überträgt die Sitzungen jeweils im Internet per Livestream. Am Freitag erhalten Sie in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Ergebnisse.

Mittwoch, 10. September 2014

10:00 – Der Nachtragshaushalt 2014

Am 1. Juli hat der Verfassungsgerichtshof das Beamtenbesoldungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es sah vor, dass die Beamtinnen und Beamte der oberen Besoldungsstufen aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes für zwei Jahre auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten sollten. Ein angepasstes Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Es soll sowohl das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen als auch eine amtsangemessene Entlohnung wahren, ohne jedoch auf die soziale Staffelung der Gehälter zu verzichten.
Die Mehrkosten, die durch die nachträgliche Erhöhung der Beamtengehälter verursacht werden, erfordern einen Nachtragshaushalt von 433 Millionen Euro. Diesen wird der Landtag ebenfalls beraten und im November verabschieden. Er sieht neben den Ausgaben für die gesetzliche Anpassung der Beamtenbesoldung auch Ausgaben in Höhe von 30 Millionen Euro für Kommunen vor, die mit den Folgen des Sturmes Ela zu kämpfen haben. Des Weiteren passt er die Einnahmesituation des Landes an um 1.171 Millionen Euro gesunkene Steuereinnahmen, Mehreinnahmen von 300 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich und 240 Millionen Euro Bundesergänzungszuweisungen an. Durch die geänderten Rahmenbedingungen muss der Finanzminister zudem die Neuverschuldung um etwa 800 Millionen Euro auf dann 3,2 Milliarden Euro erhöhen. Auch im Haushaltsjahr 2015 wächst die geplante Neuverschuldung von 1,9 auf 2,25 Milliarden Euro an. Die Umsetzung der Schuldenbremse in 2020 ist jedoch nicht in Gefahr. Fest steht aber auch, dass zur Erreichung dieses Zieles weiterhin ein strikter Konsolidierungskurs beibehalten werden muss.
Gleichzeitig mit dem Haushalt wird das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) beraten. Durch das GFG 2015 werden die Kommunen die Rekordsumme von 9,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr erhalten. Ende des Jahres werden die Zahlen auf Grundlage der Ist-Steuer-Einnahmen des vierten Quartals 2013 und der ersten drei Quartale des Jahres 2014 endgültig ermittelt. Schon heute deutet sich jedoch an, dass die Steuereinnahmen des Landes gegenüber den Erwartungen sinken werden und dass in Abhängigkeit davon auch die Finanzausgleichmasse des GFG geringer ausfallen wird als bislang angenommen. Erstmalig fließen im Gemeindefinanzierungsgesetz die Empfehlungen des FiFo-Gutachtens zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichs ein. Mit dem GFG 2015 wird es eine Reihe von Änderungen geben, die als Vorschläge des FiFo-Gutachtens vom März 2013 mit den Kommunalpolitischen Spitzenverbänden und den Koalitionsfraktionen vereinbart worden sind und sich nun in den Eckpunkten befinden. Die Verabschiedung des GFG ist mit der Verabschiedung des Landeshaushalts im Dezember vorgesehen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6700 (1. Lesung)
in Verbindung mit:
Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6688 (1. Lesung)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6500 Ergänzung Drucksache 16/6710 Finanzplanung 2014 bis 2018 mit Finanzbericht 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/6501 in Verbindung damit
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6502 (1. Lesung)
Ansprechpartner in der Fraktion: Mehrdad.Mostofizadeh@landtag.nrw.de (Haushalt), Mario.Krueger@landtag.nrw.de (GFG)

19:55 Uhr – Neues Tierseuchen-Gesetz – Kommunen werden entlastet

Landkreise und Kommunen haben bisher 90 Prozent der Kosten für die Tierkörperbeseitigung gezahlt. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Angesichts immer neuer großer Mastanlagen und enorm wachsender Betriebsgrößen sollten die Nebenkosten einer solchen Intensivtierhaltung auch von den Landwirten selber getragen werden. Schließlich müssen andere Gewerbetreibende wie Autowerkstätten oder Malerbetrieben auch ihre teilweise umweltgefährdenden Abfälle fachgerecht und auf eigene Kosten entsorgen. Das neue Gesetz regelt diese Änderung. Alle Betriebe müssen zukünftig ein Viertel der Kosten tragen, und oberhalb eines Betrags von 640 Euro werden die Entsorgungskosten komplett auf den Landwirt übertragen. So sorgen wir dafür, dass entsprechend dem Verursacherprinzip große Viehhaltungen deutlich stärker als bisher belastet werden, während kleine und mittlere Bauernhöfe geringere Eigenanteile zu tragen haben. Mit dieser Neuregelung werden die Kreise und Kommunen um immerhin vier Millionen Euro jährlich entlastet. Außerdem wird mit dem Gesetz das Berufsbild der VeterinärassistentIn neu eingeführt. Dadurch sollen die Tierärzte in der Veterinärverwaltung zukünftig bei ihrer Arbeit entlastet werden.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6635 Ansprechpartner in der Fraktion: Norwich.Ruesse@landtag.nrw.de

Donnerstag, 11. September 2014

11:35 Uhr – Das Hochschulzukunftsgesetz wird verabschiedet

Bei der Weiterentwicklung des NRW-Hochschulgesetzes geht es uns Grünen um eine bessere landesweite Planung aus dem Parlament heraus, eine Stärkung der Mitbestimmung insbesondere für die Senate und Studierenden, um mehr Transparenz und Gleichstellung. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen setzt auf den Autonomieerhalt der Hochschulen, verbessert die Karrierewege für Frauen in der Wissenschaft, stärkt die demokratische Teilhabe und stellt die Verantwortung des Landtags stärker heraus. Die Befürchtung einer Detailsteuerung durch den Erlass von Rahmenvorgaben haben wir aus dem Weg geräumt.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5410 (2. Lesung)
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Ruth.Seidl@landtag.nrw.de

12:45 – Statt Pkw-Maut rechtssicheres und gerechtes Finanzierungkonzept für NRW

Der Sanierungsstau bei der Verkehrsinfrastruktur ist gravierend. Schienen, Straßen und Wasserstraßen werden seit Jahren auf Verschleiß gefahren. Mit unserem umfassenden Antrag bezieht NRW klare Position: Statt dieser Pkw-Maut soll vor allem die Lkw-Maut auf kleinere Fahrzeuge und das nachgeordnete Straßennetz ausgedehnt werden. Denn LKW schaden den Straßen überproportional mehr als Pkw. Weiter soll die Benachteiligung von NRW bei Mittelverteilungen endlich enden und Geld flexibler eingesetzt werden können. Der Bund muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden und vor allem für NRW eine verlässliche Finanzierung der Verkehrswege schaffen. Die vorgeschlagene Pkw-Maut ist dafür vollkommen ungeeignet, mit ihr droht ein Rückfall in nationale Kleinstaaterei. NRW lehnt die Dobrindt-Maut deshalb ab und steht damit an der Seite vieler Kritiker aus Politik, Bürgerschaft und Wirtschaft.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6670 Ansprechpartner in der Fraktion: Arndt.Klocke@landtag.nrw.de

14:25 – Wir wollen Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen weiter unterstützen

In der Novelle für das Flüchtlingsaufnahmegesetz wird nun auch für 2015 geregelt, wie die Kommunen bei der Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen unterstützt werden. Zudem werden nun auch die Anstrengungen der Kommunen besonders berücksichtigt, die minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge aufnehmen und versorgen. Die Entlastung für die Gemeinden führt im Jahr 2015 zu Ausgaben in Höhe von 32,030 Mio. Euro.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6689 (1. Lesung)
in Verbindung mit
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6671 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Monika.Dueker@landtag.nrw.de

Freitag, 12. September 2014

10:00 Uhr – A K T U E L L E  S T U N D E: Mit Repression und Prävention gegen gewaltbereite Salafisten

Der Salafismus ist die derzeit bundesweit am schnellsten wachsende verfassungsfeindliche Bestrebung. Dem begegnet die Landesregierung mit repressiven Mitteln einerseits und dem Aufbau von Informations- und Beratungsnetzwerken andererseits. Die Zivilgesellschaft, einschließlich der hier lebenden MuslimInnen, muss deutlich machen, dass die salafistische Ideologie unseren demokratischen Werten und der islamischen Tradition entgegensteht.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6730 Ansprechpartner in der Fraktion: Ali.Bas@landtag.nrw.de

13:05 Uhr – Vorhang auf für die neue Kulturförderung

NRW bekommt ein neues Kulturfördergesetz, das bundesweit einmalig ist. Der Gesetzentwurf wird am Freitag ins Plenum eingebracht. Er benennt Inhalte, Ziele und Verfahren. Dazu zählt der Landeskulturbericht, der für mehr Transparenz sorgt. Außerdem wird es künftig Förderpauschalen geben, die den bürokratischen Aufwand für AntragstellerInnen deutlich verringern. Das neue Gesetz ermöglicht erstmals auch Fördervereinbarungen mit den kommunalen Partnern, die den größten Anteil der Kulturförderung stemmen. Die Schwerpunkte unserer Kulturförderung werden weiterhin die Förderung von Produktion und Präsentation künstlerischen Schaffens, die kulturelle Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes sein.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6637 (1. Lesung)
Ansprechpartner in der Fraktion: Oliver.Keymis@landtag.nrw.de


Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem wir Sie zu Beginn der Woche über die wesentlichen Themen der Plenarsitzung informiert haben (Landtag Aktuell), finden Sie hier die wichtigsten Ereignisse und Ergebnisse der Woche.

Der Nachtragshaushalt 2014 und der Haushalt 2015

Die Landesregierung hat in dieser Woche den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr eingebracht. Dieser beinhaltet unter anderem die Mehrkosten, die durch die nachträgliche Erhöhung der Beamtengehälter verursacht werden, in Höhe von 433 Millionen Euro. Darüber hinaus berücksichtigt er 30 Millionen Euro als Hilfe für die vom Sturm „Ela“ betroffenen Kommunen und die Veränderungen der Einnahme- und Ausgabenentwicklung gegenüber den Prognosen.

Gleichzeitig legt die Landesregierung den Haushaltsplan für 2015 vor. Die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung wird von 1,9 auf 2,25 Milliarden Euro steigen, die Umsetzung der Schuldenbremse in 2020 ist jedoch nicht in Gefahr.

Im ebenfalls beratenen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 sind Rekordzuweisungen an die Kommunen in Höhe von 9,6 Milliarden Euro vorgesehen.

In der Debatte blieb die Opposition nach wie vor ein schlüssiges Konzept schuldig, wo weitere Einsparungen möglich sein könnten. So beklagte sie zwar einerseits die hohen Personal- und Pensionskosten der Landesbediensteten, machten aber anderseits keine Vorschläge, welche Stellen abgebaut werden sollten.

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6700 (1. Lesung)

in Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6688 (1. Lesung)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6500

Ergänzung Drucksache 16/6710

Finanzplanung 2014 bis 2018 mit Finanzbericht 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/6501

in Verbindung damit

Gemeindefinanzierungsgesetz 2015

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6502 (1. Lesung)

Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen als Skript und Video.

Die Rede des Sprechers für Haushalt und Finanzen Mehrdad Mostofizadeh

Die Rede von Mario Krüger, Sprecher für Kommunalpolitik

Ansprechpartner in der Fraktion: Mehrdad.Mostofizadeh@landtag.nrw.de (Haushalt), Mario.Krueger@landtag.nrw.de (GFG)

Verantwortung und Freiheit für unsere Hochschulen

Nach zwei Jahren Vorbereitung und Verhandlungen mit allen Beteiligten hat der Landtag in dieser Woche das Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt wichtige Akzente bei den Themen Gute Arbeit, Demokratie und Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz. Dadurch wird der Wissenschaftsstandort NRW zukunftsfähiger und die Hochschulen für Studierende und (Lehr-)Personal attraktiver. Zu den Neuerungen gehören beispielsweise verbesserte Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmung für das Hochschulpersonal und flexiblere Studienzeiten und bessere Durchlässigkeit, die mehr jungen Menschen ein erfolgreiches Studium ermöglichen.

Das Gesetz stellt das Gleichgewicht der Gremien zur Selbstverwaltung an den Hochschulen wieder her und stärkt damit die Demokratie. Die Verwendung des zugewiesenen öffentlichen Geldes – in diesem Jahr immerhin sechs Milliarden Euro – wird transparenter. Auch die Hochschulentwicklung wird nun durch die Zustimmung des Parlamentes, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und den Hochschulen, beschlossen. Gleichzeitig wird die Freiheit von Forschung und Lehre für alle Mitglieder der Hochschulen nicht berührt.

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5410 (2. Lesung)

Die Rede der hochschulpolitischen Sprecherin Dr. Ruth Seidl als Skript und Video.

Ansprechpartnerin in der Fraktion: Ruth.Seidl@landtag.nrw.de

Statt Pkw-Maut rechtssicheres und gerechtes Finanzierungkonzept für NRW

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Dobrindt zur Einführung einer PKW-Maut sind auch im NRW-Landtag angekommen. Hier sprachen sich im Grundsatz alle Fraktionen gegen diese Pläne aus. In ihrem Antrag schlagen SPD und GRÜNE vor, zur Sanierung der Verkehrsinfrastruktur die Lkw-Maut auf kleinere Fahrzeuge und das nachgeordnete Straßennetz auszudehnen. Denn LKW schaden den Straßen überproportional mehr als Pkw. Weiter soll die Benachteiligung von NRW bei Mittelverteilungen endlich enden und Geld flexibler eingesetzt werden können. Der Bund muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden und vor allem für NRW eine verlässliche Finanzierung der Verkehrswege schaffen. Die vorgeschlagene Pkw-Maut ist dafür vollkommen ungeeignet, mit ihr droht ein Rückfall in nationale Kleinstaaterei.

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6670

Die Rede des verkehrspolitischen Sprechers Arndt Klocke als Skript und Video.

Ansprechpartner in der Fraktion: Arndt.Klocke@landtag.nrw.de

Wir wollen Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen weiter unterstützen

In der Novelle für das Flüchtlingsaufnahmegesetz wird nun auch für 2015 geregelt, wie die Kommunen bei der Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen unterstützt werden. Zudem werden nun auch die Anstrengungen der Kommunen besonders berücksichtigt, die minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge aufnehmen und versorgen. Die Entlastung für die Gemeinden führt im Jahr 2015 zu Ausgaben in Höhe von 32,030 Mio. Euro.

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6689 (1. Lesung)

in Verbindung mit

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6671

Die Rede der flüchtlingspolitischen Sprecherin Monika Düker als Skript und Video.

Ansprechpartnerin in der Fraktion: Monika.Dueker@landtag.nrw.de

A K T U E L L E  S T U N D E: Mit Repression und Prävention gegen gewaltbereite Salafisten

In einer Aktuellen Stunde hat sich das Plenum mit der wachsenden Salafismus-Bewegung beschäftigt. Dieser Gefahr entgegenzutreten, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sie wird allerdings durch das gegenseitige Hochschaukeln zwischen der rechtextremistischen Pro NRW mit ihren antimuslimischen Aktionen und dem offensiven Auftreten salafistischer Gruppen erschwert. Dem gewaltbereiten Salafismus müssen wir sowohl mit Repressionen als auch mit Präventionsprogrammen begegnen, um einen weiteren Zulauf zur Szene zu stoppen. Unsere demokratische Gesellschaft darf sich von den Salafisten nicht einschüchtern lassen, denn genau darauf zielen Aktionen wie die „Shariah Police“ in Wuppertal ab.

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6730

Die Rede der innenpolitischen Sprecherin Verena Schäffer als Video.

Ansprechpartner in der Fraktion: Verena.Schaeffer@landtag.nrw.de und Ali.Bas@landtag.nrw.de

Kulturförderung wird Gesetz

Mit der Einbringung des Kulturfördergesetzes leistet Nordrhein-Westfalen Pionierarbeit. Zukünftig ist die Kulturförderung gesetzlich geschützt. So soll eine zukunftsfähige und konzeptgesteuerte Entwicklung der Kulturlandschaft ermöglicht werden. Hauptinstrumente sind dafür ein Fünfjahresplan zur Förderung von Kunst und Kultur sowie ein begleitender, jährlich erscheinender Landeskulturbericht. Eine einfachere und möglichst unbürokratische Verwaltungspraxis soll eine reibungslose Abwicklung der Förderungen bewirken. Auch notleidende Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden, können künftig mit dem Land verbindliche Vereinbarungen zur Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen schließen. So entsteht mehr Transparenz und Verlässlichkeit.

Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen drei Schwerpunkte: Die Förderung der Produktion und Präsentation künstlerischen Schaffens, die kulturelle Bildung und den Erhalt des kulturellen Erbes. Die Förderung der Kunst steht im Mittelpunkt der Landeskulturförderung, möglichst über alle Kunstsparten hinweg in möglichst allen Teilen unseres Landes. Dabei spielt die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen seit Jahren eine besondere Rolle und soll dies auch im neuen Gesetz tun. Das Gesetz enthält keine Festlegung von Kunst oder Kultur. Beides soll sich in NRW weiterhin in Freiheit entwickeln.

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6637 (1. Lesung)

Ansprechpartner in der Fraktion: Oliver.Keymis@landtag.nrw.de