Landtag Aktuell – Oktober 2015

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Mittwoch, 30. September 2015
10:00 Uhr – Die Landesregierung stellt den neuen Familienbericht Nordrhein-Westfalen vor
Der aktuelle Familienbericht für Nordrhein-Westfalen, den die Landesregierung präsentieren wird, steht unter dem Titel „Familien gestalten Zukunft“. Er beschreibt die Leitlinien zukünftiger Familienpolitik und basiert auf den umfassendsten Erhebungen, die bislang in einem Flächenland erstellt wurden. Dazu wurden unter anderem Familien in Internetforen, Familiendialogen und einer repräsentativen Umfrage beteiligt. Daneben wurde die Landesregierung von einem Beirat wissenschaftlich und familienpolitisch begleitet. Der vorliegende Report soll keine abschließende Analyse darstellen, sondern will vielmehr den Grundstein für eine regelmäßige Berichterstattung legen, um künftig die Entwicklungen in der Familienpolitik aufzuzeigen.
Die Langfassung des Berichts kann hier abgerufen werden, eine Kurzversion gibt es hier.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Andrea.Asch@landtag.nrw.de 11:05 Uhr – Mehr Geld für die Versorgung und Integration von Geflüchteten (Unterrichtung der Landesregierung und Dritter Nachtragshaushalt 2015 – erste Lesung)
In der vergangenen Woche haben die MinisterpräsidentInnen der Länder mit der Bundeskanzlerin über die Flüchtlingspolitik debattiert. Dabei wurden unter anderem finanzielle Entlastungen für die Länder und Kommunen vereinbart. Über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels unterrichtet Ministerpräsidentin Hannelore Kraft den Landtag.
Im Anschluss bringt die Landesregierung den dritten Nachtragshaushalt ein. Mit ihm sollen zusätzlich mehr als 900 Millionen Euro für die Versorgung der Flüchtlinge bereitgestellt werden. Insbesondere der Bereich Bildung ist für die Integration unerlässlich. Sie ermöglicht Teilhabe. Das Land NRW hat bereits im Juni mit dem zweiten Nachtragshaushalt Mittel für weitere Lehrerstellen bereitgestellt, nun wird der Haushaltsansatz erneut den aktuellen Zahlen angepasst. Inklusive des nun vorgelegten dritten Nachtragshaushalts wird das Land 2015 nun mehr als 3.600 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt haben.
Zudem werden die Kommunen in diesem Jahr alleine 217 Millionen Euro dadurch mehr erhalten, dass die Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert wird. Bislang orientierten sich die Mittel, die Städte und Gemeinden für die Versorgung der Flüchtlinge erhalten haben, an der Zahl der Hilfesuchenden zum 1. Januar des Vorjahres. Künftig sollen hier Prognosen herangezogen werden, sodass im Jahr 2016 nicht mehr die Zahl der Flüchtlinge am 1.1.2015, sondern die prognostizierte Zahl am 1.1.2016 zugrunde gelegt wird. Die Städte und Gemeinden erhalten so zeitnah mehr Mittel, wenn die Zahl der Hilfesuchenden – wie derzeit – stark wächst.
Damit das Land den Kommunen die Mittel möglichst schnell überweisen kann, berät der Landtag diesen Gesetzentwurf bereits am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9800 in Verbindung mit: Achtes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes – erste Lesung
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9808 Mehr zum Thema „Bildung durch Integration“ auch in unserem Kommunalinfo,
eine ausführliche Bewertung der Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels am 24. September ist hier zu finden.
AnsprechpartnerInnen in der Fraktion: Martin-Sebastian.Abel@landtag.nrw.de (Haushalt), Monika.Dueker@landtag.nrw.de (Flüchtlingspolitik) und Sigrid.Beer@landtag.nrw.de (Schulpolitik)
14:45 Uhr – Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen – erste Lesung
Mit dem Ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen gehen wir einen weiteren Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft. Das Inklusionsstärkungsgesetz beschreibt keine neuen Aufgaben, sondern konkretisiert Maßnahmen, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen. Es richtet sich insbesondere an die Träger öffentlicher Belange in Land und Kommunen. Für Menschen mit einer starken Sehbehinderung soll es beispielsweise einfacher werden, an Wahlen teilzunehmen. Für gehörlose Eltern werden Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel Gebärdendolmetscher, zur Verfügung gestellt, wenn sie an Elterngesprächen in Kitas oder Schulen teilnehmen wollen.
Nachdem die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf eingebracht hat, wird er in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/9761 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Manuela-Grochowiak.Schmieding@landtag.nrw.de 17:45 Uhr – Damit die Bundesfördermittel in den Kommunen ankommen – zweite Lesung
Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFöG) erhalten die Kommunen in NRW 2016 Mittel in Höhe von rund 1,125 Milliarden Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Schlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), wobei der Anteil der einzelnen Kommunen an den Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2011 bis 2015 zugrunde gelegt wird. Damit folgt die Landesregierung der Forderung von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Dieser Verteilungsschlüssel gewährleistet auch eine zielgenaue Fokussierung der Mittel auf finanzschwache Kommunen. So geht die Hälfte der Gesamtmittel an die 15 Kommunen mit einer besonders schwierigen Haushaltssituation.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/9519 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik – Drucksache 16/9810 Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt auch in unserem Kommunalinfo.
Ansprechpartner in der Fraktion: Mario.Krueger@landtag.nrw.de Donnerstag, 1. Oktober 2015
13:20 Uhr – Wir stärken die kommunale Demokratie – erste Lesung
Um der fortschreitenden Zersplitterung der kommunalen Gremien entgegenzuwirken, soll in NRW eine Sperrklausel von 2,5 Prozent eingeführt werden. Dadurch werden auch die Funktionsfähigkeit und Rolle der Räte und Kreistage gegenüber den hauptamtlichen BürgermeisterInnen und LandrätInnen gestärkt. Durch die unterschiedlichen Größen der kommunalen Gremien gibt es ohnehin unterschiedlich hohe „faktische Sperrklauseln“. Eine einheitliche Regelung führt nun zu einer Gleichstellung.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/9795 Ausführliche Informationen gibt es auch in unserem Kommunalinfo.
Ansprechpartner in der Fraktion: Mehrdad.Mostofizadeh@landtag.nrw.de 14:20 Uhr – Dritter Nachtragshaushalt 2015 – zweite und dritte Lesung
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9800 in Verbindung mit: Achtes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes – 2. Lesung
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9808 AnsprechpartnerInnen in der Fraktion: Martin-Sebastian.Abel@landtag.nrw.de (Haushalt), Monika.Dueker@landtag.nrw.de (Flüchtlingspolitik) und Sigrid.Beer@landtag.nrw.de (Schulpolitik)
16:30 Uhr – Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern
Derzeit engagieren sich etwa 20.000 Aktive im kommunalen Ehrenamt. Der stetig steigende Zeitaufwand und die immer komplexer werdenden Themen und Kontrollaufgaben machen es aber zunehmend schwierig, ehrenamtliche PolitikerInnen zu finden. Hier wollen wir ansetzen und stärkere Anreize bieten. So sollen unter anderem die Aufwandsentschädigungen deutlich angehoben und die Verdienstausfallgrenzen vereinheitlicht werden. Zudem wollen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Dies sind einige der Vorschläge, die die Arbeitsgruppe des Kommunalausschusses zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt“ gemacht hatte. Die mehrheitlich beschlossenen Handlungsempfehlungen sollen nun zügig in konkrete Gesetzesinitiativen und Maßnahmen umgewandelt werden.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 16/9791 Ansprechpartner in der Fraktion: Mario.Krueger@landtag.nrw.de 18:00 Uhr – Das Recht auf Unversehrtheit auch für Menschen mit Behinderung umfassend gewährleisten
Menschen mit Behinderung sind wesentlich häufiger Opfer vielfältiger (auch sexueller) Gewalt, von Misshandlung oder Vernachlässigung als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Dies reicht von der erniedrigenden Behandlung als eher subtile Form bis hin zu massiver körperlicher und psychischer Gewalt, oft mit erheblichen gesundheitlichen Folgen.
In unserem rot-grünen Antrag fordern wir vor diesem Hintergrund die Landesregierung dazu auf, den Schutz von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen vor Gewalt und Missbrauch weiter zu verbessern. Dazu sollen auch die im Aktionsplan „NRW inklusiv“ vorgesehenen Maßnahmen und Handlungskonzepte zusammen mit den entsprechenden Initiativen und Trägern umgesetzt werden. Zudem soll die Landesregierung bei der Erarbeitung des „Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ in besonderer Weise die Situation und die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung in den Blick nehmen.
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/9793 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Manuela.Grochowiak-Schmieding@landtag.nrw.de