Landtag Aktuell – November 2016

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Liebe Leserinnen und Leser,
mehr Naturschutz, weitere Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, zusätzliche Unterstützung für verschuldete Kommunen: An den drei Plenartagen dieser Woche wird eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, darunter das Landesnaturschutzgesetz, mit dem wir dem fortschreitenden Artensterben entgegen wirken. Durch strukturelle und finanzielle Änderungen erfährt das kommunale Ehrenamt eine weitere Aufwertung und die Abgeordneten entscheiden zudem über die dritte Stufe des Stärkungspaktes, um weiteren Kommunen aus der Überschuldung zu helfen. Die finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden steht auch bei der Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Mittelpunkt. Nachdem CDU und FDP wichtige Änderungen der Verfassung wie das Wahlalter mit 16 Jahren und das kommunale Wahlrecht für nicht EU-Bürger*innen in der Verfassungskommission blockiert haben, bringen wir diese wichtigen Initiativen in den Landtag ein.
Die angegebenen Uhrzeiten sind Richtzeiten. Der Landtag überträgt die Sitzungen jeweils im Internet per Livestream. Am Freitag erhalten Sie in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Ergebnisse.
Mittwoch, 9. November 2016
10:00 Uhr – Unterrichtung durch die Landesregierung: Die Ergebnisse der Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen
NRW wird ab dem Jahr 2020 mehr von seinen eigenen Einnahmen behalten als bisher. Denn nach jahrelangen und zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am 14. Oktober grundsätzlich über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. In einer Unterrichtung informiert die Landesregierung über die Details. Informationen des Bundesrates zu diesem Thema gibt es hier.
Ansprechpartner in der Fraktion: Martin-Sebastian.Abel@landtag.nrw.de

13:10 Uhr – Für einen besseren Schutz von Pflanzen und Tieren – das neue Landesnaturschutzgesetz – zweite Lesung
Mit der Verabschiedung des Landesnaturschutzgesetzes räumt Nordrhein-Westfalen der Natur wieder den Stellenwert ein, der ihr gebührt. Dies ist angesichts der zurück gehenden Vielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt in unserem Land höchste Zeit.
Dem Gesetzentwurf voraus gegangen sind viele Gespräche mit Vertreter*innen etwa des Naturschutzes, des Reitsports, der Jagd und der Landwirtschaft. Und selbstverständlich sind Sachverständige und Verbändevertreter*innen auch fand im Gesetzgebungsverfahren in einer umfangreichen Anhörung  zu Wort gekommen. Viele der Anregungen haben wir aufgegriffen, so dass das Gesetz ein ausgewogener Kompromiss ist, der den Naturschutz im Land verbessern wird und gleichzeitig Rücksicht nimmt auf die Interessen der Menschen, die die Natur für ihren Lebensunterhalt nutzen.
Ein gutes Beispiel ist der Schutz der Streuobstwiesen, die wertvolle Elemente der Kulturlandschaft und Lebensraum für viele Tierarten wie etwa den Steinkauz sind. Damit nicht noch mehr dieser Wiesen verschwinden, haben Ministerium, Landwirtschaft und Naturschutz vereinbart, hier enger zusammenzuarbeiten. Dies ermöglicht vor Ort flexible Lösungen und kann – anders als eine rein gesetzliche Regelung – dazu beitragen, die Nutzung dieser Kulturflächen wieder zu verbessern.
Um Wildtiere zu schützen, müssen Gründlandflächen künftig von innen nach außen gemäht werden. Für Flächen auf Hängen haben wir aber eine flexiblere Regelung im Sinne der Landwirt*innen getroffen, Höhlen und Stollen werden wieder zu geschützten Biotopen und zum Schutz von Insekten dürfen Grünlandflächen nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.
Ausführlichere Informationen gibt es auch in unserem Blog Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/11154 (Neudruck) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Drucksache 16/13323 Ansprechpartner in der Fraktion: Norwich.Ruesse@landtag.nrw.de 16:10 Uhr – Gesetz zur Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktes – zweite Lesung
Am Ende der Regierungszeit von CDU und FDP im Jahr 2010 befanden sich 138 Kommunen im Nothaushalt, nach sechs Jahren Rot-Grün sind es nun nur noch neun. Das ist den Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen und auch dem Stärkungspakt zu verdanken. Mit der dritten Stufe hilft das Land weiteren Kommunen, aus der Überschuldung zu kommen. sie richtet sich an diejenigen Städte und Gemeinden, die bis zum Haushaltsjahr 2015 überschuldet waren und dies durch den Jahresabschluss 2014 oder Haushaltsdaten 2015 nachweisen können. Nach bisherigem, vorläufigem Kenntnisstand sind dies Alsdorf, Heiligenhaus, Laer, Lünen und Mülheim an der Ruhr. Für diese Gemeinden ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Gesamtsumme von jährlich 46,5 Millionen Euro.
Mit den bisherigen beiden Stufen des Stärkungspaktes konnte die rot-grüne Landesregierung bereits vielen Städten und Gemeinden substantiell helfen. So lag der Jahresfehlbetrag der am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden 2015 nur etwa halb so hoch wie im Vorjahr und zudem deutlich besser als geplant: Bezogen auf die 59 Stärkungspaktgemeinden, deren Ist-Werte aktuell bekannt sind, belief sich das Defizit auf rund 425 Millionen Euro gegenüber 900 Millionen im Jahr davor.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/12785 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik – Drucksache 16/13324 Ansprechpartner in der Fraktion: Mario.Krueger@landtag.nrw.de 19:10 Uhr – Erstes Gesetz zur Änderung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen – zweite Lesung
Niedrigschwellige Angebote werden in Zukunft ein zentraler Baustein in den Versorgungsnetzwerken für ältere pflegebedürftige Menschen sein. Angesichts der demografischen Entwicklung wird es mehr solcher Angebote und auch eine qualitative Entwicklung der altengerechten Quartiersversorgung geben müssen.
Bislang hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufgaben inne, Betreuungsangebote zu prüfen und gegebenenfalls anzuerkennen.
Nun soll diese Zuständigkeit auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen, denn sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und die gemeindlichen Strukturen am besten.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/12784 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Drucksache 16/13326 Ansprechpartner in der Fraktion: Arif.Uenal@landtag.nrw.de Donnerstag, 10. November 2016
12:05 Uhr – Für eine Absenkung des Wahlalters – erste Lesung
Einige wichtige Punkte für eine zeitgemäße Verfassung haben die Fraktionen von CDU und FDP in der kürzlich abgeschlossenen Verfassungskommission blockiert. Da uns diese Reformen aber sehr wichtig sind, bringen wir sie nun in einem erneuten Anlauf in den parlamentarischen Prozess ein. So wollen wir unter anderem die Regelung aus der Verfassung streichen, die das Wahlalter auf 18 Jahre festlegt. So könnte später das Wahlalter für Landtagswahlen mit einfacher Mehrheit geändert – etwa auf 16 Jahre gesenkt – werden. Bei Kommunalwahlen gilt das Wahlrecht bereits jetzt ab 16.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13313 Ansprechpartner in der Fraktion: Stefan.Engstfeld@landtag.nrw.de 12:35 Uhr – Die Änderung der Verfassung erfordert die Anpassung von Gesetzen – erste Lesung
Nach dem Beschluss, die Verfassung in einigen Punkten zu verändern, müssen nun einige Gesetze angepasst werden.  Dazu gehören etwa das Verfassungsgerichtshofgesetz, das die Regeln für die Zusammensetzung des Gerichts beschreibt, und das Landeswahlgesetz.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13312 Ansprechpartner in der Fraktion: Stefan.Engstfeld@landtag.nrw.de 13:05 Uhr – Für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer*innen – erste Lesung
Eine weitere Änderung der Verfassung betrifft das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger*innen. Wir wollen, dass das kommunale Wahlrecht unter bestimmten Bedingungen auch für Drittstaatler*innen, die in NRW leben, gilt. Auch diese Änderung kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit erfolgen.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13314 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Jutta.Velte@landtag.nrw.de 13:35 Uhr – Die Schuldenbremse wird gesetzlich verankert
11 von 16 Bundesländern haben landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel getroffen, die vorsieht, dass die Länder sich ab 2020 nicht mehr strukturell verschulden dürfen. Nachdem eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung gescheitert ist, soll sie nun einfachgesetzlich in der Landeshaushaltsordnung – Paragraph 18 – verankert werden.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13315 Ansprechpartner in der Fraktion: Martin.Sebastian-Abel@landtag.nrw.de 15:55 Uhr – „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ bringt Planungssicherheit für Hochschulen
Im Mai hatten SPD und GRÜNE die Landesregierung aufgefordert, parallel zum Landeshochschulentwicklungsplan gemeinsam mit den Hochschulen eine neue Hochschulvereinbarung zu verhandeln. Diese ist nun unterzeichnet und gibt den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit auf hohem Niveau – konkret für die nächsten fünf Jahre und strukturell auch darüber hinaus. Indem das Land einen Teil der Hochschulpaktmittel des Bundes dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einstellt, ist NRW damit bundesweit Vorreiter.
So werden projektbezogene Mittel in Höhe von insgesamt 340 Millionen Euro verstetigt und in die Haushalte der Hochschulen verlagert. Damit stärkt Nordrhein-Westfalen die Grundfinanzierung der Universitäten und Fachhochschulen beträchtlich.
Zudem übernimmt das Land Tarif- und Mietsteigerungen, so dass die Hochschulen sicher planen und unbefristete Stellen einrichten können. Wir erwarten nun, dass der Bund diesem Beispiel folgt und den Hochschulpakt verstetigt.
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13316 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Ruth.Seidl@landtag.nrw.de 16:55 Uhr – „Union Busting“ nachhaltig eindämmen – Mitbestimmungsrechte sichern!
Auch wenn die allermeisten Betriebe die Betriebsratsarbeit nicht als notwendiges Übel ansehen, sondern als große Chance, steigt die Zahl der Unternehmen, in denen Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit systematisch behindert, teilweise auch verhindert wird. Die Akteur*innen dieses sogenannten „Union Busting“ agieren dabei meist im Verborgenen und oftmals werden Fälle erst dann bekannt, wenn sie durch die Presse veröffentlicht werden.
Der rot-grüne Antrag würdigt ausdrücklich die weit überwiegende Mehrheit der Betriebe, die konstruktiv und solidarisch mit den Arbeitnehmer*innen zusammenarbeitet. Gleichzeitig fordert er aber die Landesregierung unter anderem dazu auf, bestehende gesetzliche Regelungslücken und Reformbedarfe zu identifizieren und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass mögliche gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden. Zudem soll sie sich im Bund dafür einzusetzen, dass die Straftatbestände im Betriebsverfassungsgesetz bei Verstößen gegen die betriebliche Mitbestimmung verschärft werden.
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13317 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Martina.Maassen@landtag.nrw.de 17:25 Uhr – Zehntes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes – erste Lesung
Der Einsatz der Kommunen ist zentral für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Dafür erhalten sie bisher eine pauschale Kostenerstattung, deren Gesamthöhe derzeit einmal pro Kalenderjahr ermittelt wird. Die Auszahlung erfolgt einmal je Quartal nach dem Schlüssel 90 Prozent Einwohner*innen und 10 Prozent Fläche.
Dabei war es bislang so, dass die Auszahlung der Pauschale vollständig losgelöst erfolgt von der laufenden Zuweisung von Geflüchteten. Dies konnte im Extremfall dazu führen, dass Gemeinden zwar von der Pauschale profitieren, dort aber faktisch gar keine sogenannten „kommunalen Flüchtlinge“ leben.
Dies gilt es nun – wie geplant – anzupassen, ebenso wie die Anrechnungsregeln für Plätze in Landeseinrichtungen. Die Gemeinden ohne Landeseinrichtung mussten deutlich mehr Flüchtlinge unterbringen als jene Gemeinden mit solchen Unterkünften.
Ferner müssen wir den Personenkreis, der für die Pauschale relevant ist, präziser fassen.
Die Änderungen, die diese Woche beschlossen werden sollen, sehen nun unter anderem vor, die Mittel monatlich statt quartalsweise auszuzahlen. Zudem werden sie danach bemessen, wie viele Flüchtlinge tatsächlich zugewiesen werden und in einer Kommune leben. Dazu wird es auch ein neues elektronisches Meldesystem geben.
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/13261 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Monika.Dueker@landtag.nrw.de 17:55 Uhr – Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt – zweite Lesung
Die ehrenamtliche Kommunalpolitik ist wichtige Basis unserer Demokratie. Das Land trägt daher die Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das kommunale Ehrenamt attraktiv bleibt und sich auch in Zukunft Bürgerinnen und Bürger politisch engagieren. Wir stärken die ehrenamtlichen Mandatsträger*innen mit einer Reihe von Maßnahmen. Ein Beispiel: die Einführung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in den kommunalen Vertretungen. Zudem sollen die Verdienstausfallgrenzen vereinheitlicht und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit der Landschaftsverbände mit ihren Mitgliedskommunen erweitert werden. Der Entwurf, der in dieser Woche in zweiter Lesung verabschiedet werden soll, sieht außerdem vor, das Sparkassengesetz dahingehend zu ändern, dass die Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamt*innen im Verwaltungsrat einer Sparkasse als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst eingestuft wird. Gleiches gilt dann für die Tätigkeit von Hauptverwaltungsbeamt*innen in beratender Funktion bei einer Zweckverbandssparkasse.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/12363 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik – Drucksache 16/13334 Ansprechpartner in der Fraktion: Mario.Krueger@landtag.nrw.de 18:55 Uhr – Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung verbessern!
Das unlängst verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt unbestreitbar einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Wir teilen allerdings die Kritik, die auch von vielen Interessenvertreter*innen vorgebracht wurde: Vieles muss im Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen noch deutlich verbessert werden. Wir haben gemeinsam mit der SPD einen Katalog an Nachbesserungen erstellt, die noch umgesetzt werden müssen. Zum Beispiel darf der leistungsberechtigte Personenkreis gegenüber der jetzigen Rechtslage durch das BTHG nicht eingeschränkt werden. Dasselbe gilt für die Teilhabe und die Selbstbestimmung, zum Beispiel die der Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes. Die Menschen mit Handicap dürfen nicht verpflichtet werden, in bestimmten Wohnformen zu leben.
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/13318 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Manuela.Grochowiak-Schmieding@landtag.nrw.de Veranstaltungen der Fraktion
Donnerstag, 24. November 2016, 17 bis 20 Uhr: eSports – Wieviel Spiel und wieviel Sport? Dass Computerspiele ein wichtiges Kulturgut sind, steht für uns GRÜNE längst fest. Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Standort für die Games-Branche. Computerspiele sind aber nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor dar, sondern haben auch riesige Fangemeinden. Das gesellschaftliche und kulturelle Phänomen des eSports dringt in die Welt des Sports vor. Während die meisten Gamer*innen das Spielen als Freizeitvergnügen betreiben, spielen professionelle Spieler*innen täglich auf Hochleistungsniveau und treten in regelmäßigen Wettkämpfen gegeneinander an. Viele Aktive fordern auch deshalb eine Anerkennung des eSports als Sport. Die wesentlichen Fragen für eine solche Anerkennung werden derzeit auch innerhalb des organisierten Sports intensiv diskutiert. Kritiker*innen einer Anerkennung verweisen zum Beispiel auf die ausgeprägte Kommerzialisierung der eSport-Szene, während die eSport-Anhänger*innen den kulturellen und pädagogischen Mehrwert betonen. Unser Fachgespräch soll die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Akteur*innen bieten und einen Ausblick auf die Weiterentwicklung des eSports eröffnen.
Und damit das Thema nicht nur theoretisch betrachtet wird, wird das Projekt Spieleratgeber NRW eine kleine Spieldemonstration des Spiels Counter Strike geben.
Ansprechpartner*innen in der Fraktion: Matthi.Bolte@landtag.nrw.de und Josefine.Paul@landtag.nrw.de Freitag, 9. Dezember 2016, 16 bis 20.30 Uhr: Raus aus der Kohle – warum Deutschland einen Kohleausstieg braucht, was er für NRW bedeutet und wie er gelingt. Wenn Deutschland seine klimapolitischen Ziele erreichen will, müssen wir aus der Kohleverstromung aussteigen. Nur mit einem vollständigen Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft können wir die Ziele der Pariser Klimakonferenz erreichen. Für NRW, das Bundesland mit den meisten Kohlekraftwerken und drei großen Braunkohletagebauen, ist der Kohleausstieg eine besondere Herausforderung. Zwar haben wir mit der Verkleinerung des Braunkohletagebaus Garzweiler II den Einstieg in den Kohle-Ausstieg geschafft. Doch nun gilt es, diesen Weg weiter zu gehen. Dabei stellt sich neben der Weiterentwicklung der Energiewende auch immer die Frage der Strukturpolitik.
Wie lassen sich die unterschiedlichen, teils scheinbar gegensätzlichen Interessenlagen vereinbaren?
Welche Kriterien müssen unbedingt für einen Kohle-Konsens erfüllt sein? Wie werden die viel beschworenen Strukturbrüche verhindert? Und nicht zuletzt: Welche Chancen bietet der Kohle-Ausstieg den betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen?
Über diese und weitere Fragen werden wir mit hochrangigen Fachleuten sprechen, darunter Klimaminister Johannes Remmel, Prof. Dr. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sowie Vertreter unter anderem von ver.di, RWE und BUND.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Wibke.Brems@landtag.nrw.de