Landtag Aktuell – Juli 2014

Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Woche tagt der Landtag am Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Dabei stehen mehrere Gesetze in zweiter Lesung auf der Tagesordnung, werden also beschlossen. Dazu gehören die Neufassungen des Landesmediengesetzes und des Bestattungsgesetzes sowie die gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Inklusion an Schulen.
Die angegebenen Uhrzeiten sind Richtzeiten. Der Landtag überträgt die Sitzungen jeweils im Internet per Livestream. Am Donnerstagabend erhalten Sie in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Ergebnisse.

Mittwoch, 2. Juli 2014

12:40 – Das Landesmediengesetz wird aktualisiert (Gesetzentwurf, zweite Lesung)

Um den fortlaufenden Veränderungen in der Medienlandschaft Rechnung zu tragen, müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Bei dem Gesetzentwurf, der diese Woche beschlossen werden soll, ist ein Schwerpunkt die Stärkung der Medienaufsicht, ein weiterer die Profilschärfung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus geht es auch um die Stärkung der Bürgermedien, die eine besondere Form der Teilhabe und Medienkompetenzförderung darstellen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4950 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 16/6137 Ansprechpartner in der Fraktion: Oliver.Keymis@landtag.nrw.de

14:20 – Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Gesetzentwurf, zweite Lesung)

Die Evaluation von Bestimmungen im Landesbestattungsgesetz ergab Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen. So finden derzeit muslimische BürgerInnen relativ wenige Möglichkeiten, sich nach ihren Glaubensgrundsätzen in Wohnortnähe bestatten zu lassen. Zudem wollen wir erreichen, dass keine Grabsteine mehr aufgestellt werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit etwa in Indien produziert wurden. Dazu werden die Friedhofsträger ermächtigt, in ihren Satzungen ein entsprechendes Verwendungsverbot festzulegen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2723 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6138 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Jutta.Velte@landtag.nrw.de

Donnerstag, 3. Juli 2014

10:00 Uhr – AKTUELLE STUNDE: Debatte um den Polizeieinsatz in Dortmund am Wahlabend

Am Abend der Kommunalwahl versuchten Anhänger der Partei „Die Rechte“, sich gewaltsam Zugang zum Dortmunder Rathaus zu verschaffen. Um dies zu verhindern, stellte sich den Rechtsextremen eine Gruppe von GegendemonstrantInnen in den Weg. Darunter war auch unsere Abgeordnete Daniela Schneckenburger, die während des Handgemenges einen Schlag ins Gesicht bekam. Der anschließend verfasste Bericht des Innenministeriums entspricht nicht den Berichten der AugenzeugInnen. Die Einschätzung des Staatsschutzes zum Verhalten der Rechtsextremen am Wahlabend war offensichtlich fehlerhaft. Diese Selbstkritik fehlt im Bericht, wäre aber wichtig für eine Polizeiarbeit mit offener Fehlerkultur. In dem Bericht wird auch nicht deutlich, dass die Gewalt eindeutig von den Neonazis ausging. Zudem werden Akteure aus der Zivilgesellschaft durch die Formulierungen im Bericht diffamiert. Darüber werden wir in der Aktuellen Stunde debattieren.
Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/6190

14:25 – Kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion werden geregelt (Gesetzentwurf, zweite Lesung)

Für die Umsetzung der Inklusion in der Schule stellt das Land in den nächsten Jahren zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Damit werden unter anderem 3.200 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. 100 Millionen Euro fließen in Fortbildungsmaßnahmen, und an den Hochschulen werden 2.300 zusätzliche Studienplätze eingerichtet sowie 2.500 Plätze für Zusatzqualifikationen für Sonderpädagogik. Hinzu kommen jährlich 175 Millionen Euro, die der Unterstützung der kommunalen Schulträger dienen. Und auch die Ersatzschulträger werden im Gesetz berücksichtigt. Die Einigung zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden wird nun gesetzlich verankert.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5751 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/6150 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de

15:35 – Rot-Grün lädt zu gemeinsamer Transparenz-Regelung ein (Gesetzentwurf, erste Lesung)

Die Abgeordneten der Grünen Landtagsfraktion veröffentlichen ihre Nebeneinkünfte seit 2005 auf Euro und Cent. Wir hätten uns eine so weit gehende Transparenz auch für die übrigen Fraktionen im Landtag gewünscht. Trotzdem ist der nun gefundene Kompromiss ein guter Kompromiss, weil die neue Regelung für alle gilt und über die Regelung im Bundestag hinausgeht. Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten im Landtag NRW sollen zukünftig deutlich transparenter werden. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag eingebracht. Ziel ist es, dass Einkünfte aus den Berufen der Abgeordneten in einem Stufenmodell zu veröffentlichen, das nicht nach oben offen ausläuft. Damit kann jeder Bürger erkennen, wie viel Geld sein Abgeordneter aus welchen Quellen nebenher bezieht. Bei Einkünften aus außerordentlichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrates oder als Gutachter müssen Einkünfte künftig auf Euro und Cent bei der Landtagspräsidentin gemeldet werden, die sie unverzüglich veröffentlicht. Die Bagatellgrenze, unterhalb der eine Anzeigepflicht entfällt, soll deutlich abgesenkt werden. Sie liegt derzeit bei 12.000 Euro im Jahr.

10. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6123 1. Lesung
in Verbindung mit

12. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6125 1. Lesung
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de

Kommunale Gemeinschaftsarbeit wird gestärkt (Gesetzentwurf, erste Lesung)

Wie angekündigt, wird die rot-grüne Landesregierung mit der Novellierung des „Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit“ (GkG) die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit ausbauen. Dies ist auch eine Antwort auf die Krise der Kommunalfinanzen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass Teilbereiche einer kommunalen Aufgabe wie Finanzbuchhaltung oder Immobilienmanagement räumlich, zeitlich und organisatorisch getrennt auch an anderer Stelle erledigt werden können, auch über die Kreisgrenzen hinweg. Gemeinden und Kreise können dann mit den Landschaftsverbänden oder dem RVR gemeinsame Kommunalunternehmen gründen (dies war bisher ausgeschlossen). Zudem werden neue Organisations- und Kooperationsformen in Form einer Experimentierklausel zugelassen. So könnte eine Verwaltungsgemeinschaft entstehen, in der Kommune A die Schulträgerschaft für Kommune B miterledigt und Kommune B für die Kommune A die Finanzbuchhaltung übernimmt.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6090 Weitere Informationen zu diesem Thema in unserem Kommunalrundbrief.
Ansprechpartner in der Fraktion: Mario.Krueger@landtag.nrw.de

NRW unterstützt Europäisches Jahr der Entwicklung 2015

Im Jahr 2000 haben die Staats- und Regierungschefs aus 189 Ländern bei dem bis dahin größten Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York die Millenniumserklärung verabschiedet, die umfassend die Herausforderungen des neuen Jahrtausends darstellte. Im Zentrum der gemeinsamen Ziele steht die Überwindung der weltweiten Armut. Das europäische Parlament brachte am 23. Oktober 2012 mit großer Mehrheit den Vorschlag ein, 2015 zum Europäischen Jahr für Entwicklungszusammenarbeit auszurufen. Der Landtag begrüßt die Initiative für ein Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 und sieht dies als Chance, um auf den notwendigen Paradigmenwechsel in der europäischen Entwicklungspolitik hinzuweisen.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5481 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Eine Welt Drucksache 16/6151 Ansprechpartner in der Fraktion: Andrea.Asch@landtag.nrw.de

Freitag, 4. Juli 2014

11:35 Uhr – Gegen Rassismus im Alltag

Obwohl einerseits Vielfalt inzwischen weitgehend gesellschaftlicher Konsens ist und wir gerade auch in NRW eine aktive Zivilgesellschaft sind, die sich konsequent gegen Rassismus einsetzt, sind rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen in der Gesellschaft weit verbreitet. Dies wird durch mehrere Studien der letzten Jahre belegt. Unser rot-grüner Antrag fordert die Landesregierung auf, auf Landes- und Bundesebene geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem entgegen zu wirken. Dazu gehört etwa eine verstärkte Kooperation der Polizei mit den vom Land geförderten Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt. Zudem soll die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz weiterentwickelt werden.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDrucksache 16/6122 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Verena.Schaeffer@landtag.nrw.de


Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem wir Sie zu Beginn der Woche über die wesentlichen Themen der Plenarsitzung informiert haben (Landtag Aktuell), finden Sie hier die wichtigsten Ereignisse und Ergebnisse der Woche.

Die Beamtenbesoldung nach dem LVG-Urteil

In dieser Woche hat der Verfassungsgerichtshof NRW das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014“ für teilweise verfassungswidrig erklärt. Rot-Grün hatte die Beamtenbesoldung sozial gestaffelt an das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst angepasst. Die Staffelung an sich hatte das Gericht zwar für grundsätzlich zulässig erklärt, doch hat es die Höhe der Einschnitte bemängelt, da so die Beamtenbesoldung von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wäre.
Nach der parlamentarischen Sommerpause werden GRÜNE und SPD ein neues Konzept für die Besoldung erarbeiten und mit den Betroffenen besprechen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat aber bereits angekündigt, im Herbst einen Nachtragshaushalt einzubringen. Zudem hat er eine Haushaltssperre verhängt, die auch eine Stellenwiederbesetzungssperre einschließt. Nicht betroffen sind Einstellungszusagen im schulischen Bereich und bei der Polizei. In der Debatte führte die Opposition das Saarland als positives Beispiel an, wie auch im Personalbereich gespart werden könne. Dort hatte die Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften den Abbau von 10 Prozent der Stellen im öffentlichen Dienst bis 2020 vereinbart. In NRW entspräche dies bis zu 40.000 Stellen.
Die Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts gibt es hier, der Wortlaut des Urteils lässt sich hier nachlesen und die wichtigsten Fragen und Antworten hat der VGH hier veröffentlicht. Zudem haben wir ein Kommunalinfo erstellt. Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen als Skript und Video, die des finanzpolitischen Sprechers Mehrdad Mostofizadeh gibt es hier als Skript und Video.
Ansprechpartner in der Fraktion: Mehrdad.Mostofizadeh@landtag.nrw.de

Nach dem Sturm

In einer aktuellen Unterrichtung informierte die Landesregierung über die vorläufige Bilanz des Pfingststurms Ela. Für die immensen Schäden, den die Versicherungen nicht tragen, etwa der in den Baumbeständen vieler Städte, kann das Land nicht in Gänze aufkommen, wird aber gleichwohl Unterstützung leisten. Da wir grundsätzlich davon ausgehen können, dass Wetterlagen wie diese in Zukunft häufiger auftreten werden, muss auch diskutiert werden, wie wir uns etwa durch qualifizierte Wiederbepflanzung besser darauf vorbereiten können.
Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen als Skript und Video.

Das Landesmediengesetz wird aktualisiert (Gesetzentwurf, zweite und dritte Lesung)

Um den fortlaufenden Veränderungen in der Medienlandschaft Rechnung zu tragen, müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Bei dem Gesetzentwurf, der diese Woche beschlossen werden soll, ist ein Schwerpunkt die Stärkung der Medienaufsicht, ein weiterer die Profilschärfung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus geht es auch um die Stärkung der Bürgermedien, die eine besondere Form der Teilhabe und Medienkompetenzförderung darstellen. Auf Antrag der Opposition wurde das Mediengesetz in dritter Lesung beraten und schließlich verabschiedet. Damit tritt das modernste Landesmediengesetz der Bundesrepublik in Kraft.
Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes – 14. Rundfunkänderungsgesetz – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 16/6137 Die Rede des medienpolitischen Sprechers Oliver Keymis als Skript und als Video.
Ansprechpartner in der Fraktion: Oliver.Keymis@landtag.nrw.de

Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Gesetzentwurf, zweite Lesung)

Die Evaluation von Bestimmungen im Landesbestattungsgesetz ergab Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen. So finden derzeit muslimische BürgerInnen relativ wenige Möglichkeiten, sich nach ihren Glaubensgrundsätzen in Wohnortnähe bestatten zu lassen. Zudem wollen wir erreichen, dass keine Grabsteine mehr aufgestellt werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit etwa in Indien produziert wurden. Deshalb wird es ein Zertifizierungssystem für Grabsteine geben.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2723 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/6138 Hier auch unsere Pressemitteilung zum Thema, sowie die Reden von Jutta Velte, Sprecherin für Integrationspolitik als Skript und Video und von Andrea Asch, Sprecherin für Eine-Welt-Politik als Skript und Video.
Ansprechpartnerinnen in der Fraktion: Jutta.Velte@landtag.nrw.de (Integration) und Andrea.Asch@landtag.nrw.de (Eine-Welt)

AKTUELLE STUNDE: Debatte um den Polizeieinsatz in Dortmund am Wahlabend

Am Abend der Kommunalwahl versuchten Anhänger der Partei „Die Rechte“, sich gewaltsam Zugang zum Dortmunder Rathaus zu verschaffen. Um dies zu verhindern, stellte sich den Rechtsextremen eine Gruppe von GegendemonstrantInnen in den Weg. Darunter war auch unsere Abgeordnete Daniela Schneckenburger, die während des Handgemenges einen Schlag ins Gesicht bekam. Der anschließend verfasste Bericht des Innenministeriums entspricht nicht den Berichten der AugenzeugInnen. Die Einschätzung des Staatsschutzes zum Verhalten der Rechtsextremen am Wahlabend war offensichtlich fehlerhaft. Diese Selbstkritik fehlt im Bericht, wäre aber wichtig für eine Polizeiarbeit mit offener Fehlerkultur. In dem Bericht wird auch nicht deutlich, dass die Gewalt eindeutig von den Neonazis ausging. Zudem werden Akteure aus der Zivilgesellschaft durch die Formulierungen im Bericht diffamiert.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Verena.Schaeffer@landtag.nrw.de

Kommunale Aufwendungen für die schulische Inklusion werden geregelt (Gesetzentwurf, zweite Lesung)

In abschließender Lesung wurde mit den Stimmen von Rot-Grün das Gesetz verabschiedet, das die Finanzierung für die Umsetzung der Inklusion in der Schule regelt. Das Land stellt dafür in den nächsten Jahren zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Damit werden unter anderem 3.200 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. 100 Millionen Euro fließen in Fortbildungsmaßnahmen, hinzu kommen jährlich 175 Millionen Euro, die der Unterstützung der kommunalen Schulträger dienen. Und auch die Ersatzschulträger werden im Gesetz berücksichtigt.
Für Dr. Alexandra Schwarz vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung „ein weiterer wichtiger und vor allem konsequenter Schritt bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen, der zusammen mit der Bereitstellung der notwendigen Lehrerstellen für die Inklusion für einen flächendeckenden und gleichberechtigten Zugang zu einer qualitätsvollen Inklusion sorgen kann. […] Wir denken, dass Nordrhein-Westfalen damit eine Vorbildfunktion zukommen kann. Insofern kann und wird der Gesetzentwurf bundesweit hoffentlich richtungsweisend sein.“ (Aus der Stellungnahme im Rahmen der Anhörung)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5751 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/6150 Die Rede der schulpolitischen Sprecherin Sigrid Beer als Skript und Video.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de

Rot-Grün lädt zu gemeinsamer Transparenz-Regelung ein (Gesetzentwurf, erste Lesung)

Die Abgeordneten der Grünen Landtagsfraktion veröffentlichen ihre Nebeneinkünfte seit 2005 auf Euro und Cent. Wir hätten uns eine so weit gehende Transparenz auch für die übrigen Fraktionen im Landtag gewünscht. Trotzdem ist der nun gefundene Kompromiss ein guter Kompromiss, weil die neue Regelung für alle gilt und über die Regelung im Bundestag hinausgeht. Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten im Landtag NRW sollen zukünftig deutlich transparenter werden. Der Gesetzentwurf ist nun eingebracht und wird nach der Sommerpause weiter behandelt. Ziel ist es, dass Einkünfte aus den Berufen der Abgeordneten in einem Stufenmodell zu veröffentlichen, das nicht nach oben offen ausläuft. Damit kann jeder Bürger erkennen, wie viel Geld sein Abgeordneter aus welchen Quellen nebenher bezieht. Bei Einkünften aus außerordentlichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrates oder als Gutachter müssen Einkünfte künftig auf Euro und Cent bei der Landtagspräsidentin gemeldet werden, die sie unverzüglich veröffentlicht. Die Bagatellgrenze, unterhalb der eine Anzeigepflicht entfällt, soll deutlich abgesenkt werden. Sie liegt derzeit bei 12.000 Euro im Jahr.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6123 in Verbindung mit
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6124 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de

Rechts motivierte Straftaten müssen besser erfasst, Alltagsrassismus muss besser bekämpft werden

Jeden zweiten Tag wird in NRW ein Mensch Opfer einer politisch rechts motivierten Straftat. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik zur politisch motivierten Kriminalität hervor. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich um ein Drittel höher, da nicht alle Straftaten richtig zugeordnet oder zur Anzeige gebracht werden. Darüber hinaus werden antimuslimische Straftaten – anders als antisemitische, rassistische oder homophobe Straftaten – bisher nicht gesondert in der Statistik erfasst. Um die Realität der politisch rechts motivierten Kriminalität möglichst genau abzubilden und dadurch sowohl bessere Lageeinschätzungen vornehmen und gesellschaftliche Entwicklungen in diesem Bereich besser verfolgen zu können, ist es wichtig das System zur Erfassung der politisch rechts motivierten Kriminalität grundlegend zu überarbeiten. Das ist auch eine Forderung des Abschlussberichts des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur NSU im Bundestag.
Unser gemeinsamer Antrag von SPD, GRÜNEN und Piraten fordert die Landesregierung auf, auf Landes- und Bundesebene aktiv zu werden, um das System zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität grundlegend zu überarbeiten, antimuslimische Straftaten in der Statistik gesondert auszuweisen und die weiteren Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur NSU umzusetzen.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/6122 Die Rede (Video) der Sprecherin gegen Rechtsextremismus Verena Schäffer.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Verena.Schaeffer@landtag.nrw.de