Landtag Aktuell Januar 2013

Liebe Leserinnen und Leser,
mit der erfolgreichen Landtagswahl in Niedersachsen hat das Jahr gut angefangen: Die Begrünung der Republik, die mit der Bildung der Minderheitsregierung in NRW begonnen hat, geht weiter!
Zu Beginn dieser Plenarwoche möchten wir auf die wesentlichen Themen aufmerksam machen, die im Plenum am Mittwoch, Donnerstag und Freitag diskutiert und abgestimmt werden. Wichtigster Punkt ist die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes, das verbindliche Regelungen schafft, damit NRW als wichtigstes Industrieland Deutschlands seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Die angegebenen Uhrzeiten sind Richtzeiten. Der Landtag überträgt die Sitzungen jeweils im Internet per Livestream. Am Freitag erhalten Sie in einer kurzen Übersicht die Ergebnisse der Sitzungen.

Mittwoch, 23.01.2013

11:35 Uhr – Klimaschutz wird verbindlich – 2. Lesung

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das in dieser Woche verabschiedet werden soll, ist das Industrieland Nordrhein-Westfalen Vorreiter im Klimaschutz. Bundesweit erstmalig werden Ziele vereinbart und gesetzlich verankert: Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden.
Bislang sind Klimaschutzziele in Deutschland nur Zielvorgaben, die nicht verbindlich festgelegt sind. Das Klimaschutzgesetz schafft in Nordrhein-Westfalen, gemeinsam mit dem derzeit in einem breiten Dialogprozess erarbeiteten Maßnahmen im Klimaschutzplan, die Grundlagen für einen effektiven und nachhaltigen Klimaschutz in NRW. Dadurch wird das Land auch seiner besonderen Verantwortung gerecht: In Nordrhein-Westfalen werden ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert.
Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sollen vor allem Ressourcen geschützt und effizienter verwertet, Energie eingespart und Erneuerbare Energien genutzt werden. Eine Vorbildfunktion wird auch die Landesregierung einnehmen, die bis 2030 klimaneutral gestaltet wird.
Welche ökonomischen Auswirkungen der Klimawandel hat, zeigt die Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach werden die Kosten durch Klimaschäden in Nordrhein-Westfalen aufsummiert bis zum Jahre 2050 auf mehr als 70 Milliarden Euro ansteigen, sofern keine Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/1914 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Wibke.Brems@landtag.nrw.de

Donnerstag, 24.01.2013

11:35 Uhr Das Berlin/Bonn-Gesetz achten und dauerhaft erhalten

Die Fraktionen von SPD und Grünen sprechen sich ausdrücklich für die konsequente Umsetzung des Bonn-Berlin-Gesetzes aus. Die Menschen in Bonn und in den umliegenden Regionen verlassen sich auf die dort verankerten Zusagen. Dies gilt nicht zuletzt für diejenigen, die nach dem Umzugsbeschluss von Berlin nach Bonn und in die umliegenden Regionen gekommen sind. Das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern darauf, dass Gesetze gelten und vollzogen werden, darf nicht in Frage gestellt werden.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 16/1897 Ansprechpartner in der Fraktion: Horst.Becker@landtag.nrw.de

12:05 Uhr Auch bei autonomen Hochschulen muss das Land Verantwortung übernehmen

Mit dem Hochschulzukunftsgesetz stärken wir die Beteiligung und Partizipation an unseren Hochschulen. So soll etwa der Senat in seinen Kompetenzen wieder deutlich gestärkt werden. Wir wollen auch wieder mehr Verantwortung übernehmen für die strategische Gesamtplanung der bundesweit dichtesten Hochschullandschaft und regelmäßig über einen Landeshochschulentwicklungsplan im Parlament entscheiden.
Die Reformen betreffen zudem Fragen der Gleichstellung, der Mitsprache und der Organisation des Studiums. Auf der Grundlage von Eckpunkten des Wissenschaftsministeriums läuft derzeit ein breit angelegter Dialog- und Konsultationsprozess mit allen Beteiligten über die Weiterentwicklung des Hochschulrechts.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1898 Ansprechpartnerin in der Fraktion: Ruth.Seidl@landtag.nrw.de

Terminhinweis: Öffentliches Hearing zu den Transparenzregeln von Abgeordneten

Am Freitag, 25. Januar, findet im Plenarsaal ab 11 Uhr eine öffentliche Anhörung zu den Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften statt. Bisher müssen Abgeordnete in NRW nur Nebeneinkünfte von mehr als 12.000 Euro jährlich melden, und auch das nur der Präsidentin. Damit fällt NRW weit hinter den Standard beispielsweise des Bundestags zurück. Unsere Fraktion hat immer wieder mehr Transparenz angemahnt. Die 29 grünen Abgeordneten legen seit 2005 freiwillig alle Nebeneinkünfte offen. Wir begrüßen, dass es nun konsequenterweise eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema geben wird. Dies ist ein wichtiger Erfolg. Ziel der Anhörung ist es, mit Experten die Möglichkeiten für größtmögliche Transparenz im Landtag NRW zu erörtern. Auf dieser Basis kann dann eine Beschlussvorlage erarbeitet werden.
Die Einladung und die Liste der Sachverständigen sind hier abzurufen.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de

Landtag intern Online

Eine weitere Aufbereitung der Beschlüsse, Themen und Termine im Parlament finden Sie auch in Zeitschrift „Landtag intern“, deren aktuelle Ausgabe als E-Paper in jeder Plenarwoche montags zu finden ist: Als Download (PDF) und als E-Paper.


Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem wir Sie zu Beginn der Woche über die wesentlichen Themen der Plenarsitzung informiert haben (Landtag Aktuell), finden Sie hier die wichtigsten Ereignisse und Ergebnisse der Woche.

Der Klimaschutz wird verbindlich – 2. Lesung

Wenn die Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen gelingt, gelingt sie überall. Mit der Verabschiedung des ersten Klimaschutzgesetzes wird das Industrieland, in dem ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert werden, zum Vorreiter. Als erstes Bundesland hat NRW verbindliche Ziele vereinbart und gesetzlich verankert: Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden.
Um dies zu erreichen, sollen vor allem Ressourcen geschützt und effizienter verwertet, Energie eingespart und Erneuerbare Energien genutzt werden.
Doch es geht nicht nur darum, die Emissionen zu reduzieren. Der Klimawandel hat schon jetzt Auswirkungen auf das Klima auch in unserem Land. Vegetationszeiten haben sich verändert, Jahreszeiten verlagern sich, der Herbst wird länger, der Winter wird kürzer. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat in einer aktuellen Erhebung festgestellt, dass für 2030 43 Prozent der deutschen Unternehmen negative Auswirkungen auf ihr Unternehmen durch den Klimawandel erwarten. Wichtig ist es nun, Landwirtschaft und Industrie bei der Bewältigung der Veränderungen zu unterstützen. Deshalb wird nun als eines der ersten Instrumente ein konkreter Klimaschutzplan erstellt – gemeinsam mit Industrie, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern.
Wie die Auswirkungen bisher waren und in Zukunft zu erwarten sind, hat das Potsdamer Institut für Klimafolgenabschätzung hier dargestellt bzw. simuliert: http://www.klimafolgenonline.com/

  • Die Rede von Wibke Brems
  • Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/127
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/1914

Ansprechpartnerin in der Fraktion: Wibke.Brems@landtag.nrw.de

Bundesmittel für Bauen und Verkehr langfristig sichern

Am 22. Januar hat im Landtag eine Anhörung stattgefunden, deren Ziel es war, den Einsatz von Bundesmitteln für den Erhalt und die Sanierung von Infrastruktur zu sichern. Diese „Entflechtungsmittel“ betreffen den Wohnungsbau, kommunalen Straßenbau, ÖPNV und Hochschulbau. Im Rahmen der Förderalismusreform 2006 hat der Bund die Finanzverantwortung in diesen Bereichen den Ländern übertragen und die Gelder zur Aufrechterhaltung der Finanzierung nur bis 2013 zweckgebunden sichergestellt. Danach entfällt die Zweckbindung bis die Zahlungen 2019 nach kontinuierlicher Abschmelzung komplett auslaufen sollen. Die Landesregierung hat bereits beschlossen, die zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin zielgerichtet und in voller Höhe für die genannte Infrastruktur zu nutzen.
Eine nun anstehende Überprüfung der Bedarfshöhe für die Ersatzzahlungen bis 2019 wurde auf 2014 verschoben. Insbesondere in Westdeutschland ist schon jetzt offensichtlich, dass selbst die Finanzmittel in bisheriger Höhe nicht für die nun folgende Jahre ausreichen werden und die zusätzlich geplante kontinuierliche Abschmelzung dieser Mittel besonders kommunal verehrend wirken würde. Diese Entflechtungsmittel sind für Verhandlungsspielereien also denkbar ungeeignet. Rot-Grün wird nach der Niedersachsen-Wahl im Bundesrat dafür sorgen, dass der Bund seiner Verpflichtung einer angemessenen und erforderlichen Finanzierung bis 2019 und darüber hinaus nachkommt. In der Umsetzungspraxis ist ein klimapolitisch fokussierter Mitteleinsatz stärker zu Gunsten des ÖPNV, der Nahmobilität und der energetischen Optimierung bestehender und neuer Wohnungen wünschenswert.
Alle relevanten Unterlagen zur Anhörung sind hier abzurufen.
Ansprechpartner in der Fraktion: Arndt.Klocke@landtag.nrw.de und Rolf.Beu@landtag.nrw.de

Das Berlin/Bonn-Gesetz achten und dauerhaft erhalten

In einem interfraktionellen Antrag haben sich alle Fraktionen ausdrücklich für die konsequente Umsetzung des Bonn-Berlin-Gesetzes ausgesprochen. Die Menschen in Bonn und in den umliegenden Regionen verlassen sich auf die dort verankerten Zusagen. Dies gilt nicht zuletzt für diejenigen, die nach dem Umzugsbeschluss von Berlin nach Bonn und in die umliegenden Regionen gekommen sind.  In der Debatte wurde u.a. deutlich gemacht, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die gesetzlich verankerten Zahlen unterläuft – anders als das Gesetz vorsieht, sind schon jetzt deutlich mehr Menschen in Berlin als in Bonn bei den Ministerien und Bundesbehörden beschäftigt. Das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern aber, dass Gesetze gelten und vollzogen werden, darf nicht in Frage gestellt werden.

  • Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 16/1897
  • Die Rede von Horst Becker hier als Video und als Skript.

Ansprechpartner in der Fraktion: Horst.Becker@landtag.nrw.de

Öffentliches Hearing zu den Transparenzregeln von Abgeordneten

In einem Öffentlichen Hearing gaben am Freitag Experten ihre Einschätzungen ab, wo die Möglichkeiten und ggfs. Grenzen für mehr Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften sind. Bisher müssen Abgeordnete in NRW nur Nebeneinkünfte von mehr als 12.000 Euro jährlich melden, und auch das nur der Präsidentin des Landtags. Damit fällt NRW weit hinter den Standard beispielsweise des Bundestags zurück.
Bei der Anhörung wurde deutlich, dass aus Sicht der meisten Sachverständigen die Ofenlegung der Nebeneinkünfte keine unzulässige Einschränkung der Freiheit des Mandats ist. Die BürgerInnen haben ein Recht zu wissen, ob es Interessenkonflikte bei Abgeordneten gibt. Unser Ziel ist es, jetzt schnell eine rechtssichere Regelung für den Landtag zu schaffen. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse, alle Nebenverdienste nach Euro und Cent offenzulegen.
Die 29 grünen Abgeordneten legen seit 2005 freiwillig alle Nebeneinkünfte offen.
Die Einladung und die Liste der Sachverständigen sind hier abzurufen.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Sigrid.Beer@landtag.nrw.de