Wie läuft die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Austausches von Vertreter*innen der behindertenpolitischen Verbände aus NRW mit den Verantwortlichen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Letzteres hatte die rot-grüne Landesregierung als Monitoring-Stelle beauftragt, die Umsetzung der UN-Konvention zu fördern und zu überwachen. An diesem Mittwoch geht es nun darum, sich über den Umsetzungsstand der Rechte von Menschen mit Behinderungen auszutauschen und ein umfassendes Bild über die Bedingungen und bestehenden Schwierigkeiten der Betroffenen in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. CDU und FDP haben schon im Koalitionsvertrag Änderungen bei der schulischen Inklusion angekündigt. Umgesetzt werden sollen sie bereits im kommenden Schuljahr. Konkrete konzeptionelle Entwürfe und Vorhaben? Fehlanzeige! Wir wollen, dass das Parlament über die Pläne informiert wird. Zudem fordern wir mit unserem Antrag, dass die Abgeordneten und damit die Öffentlichkeit die Bewertungen und Ergebnisse der Konsultation der behindertenpolitischen Verbände erhalten – in allen politischen Feldern.
Informationen zur Verbändekonsultation am 25. April in Duisburg
Die Monitoring-Stelle in Berlin hat den schwarz-gelben Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der UN-BRK geprüft – hier das traurige Ergebnis
Informationen der Monitoring-Stelle in Berlin