Die Stabsstelle Umweltkriminalität hätte laut Gutachten nicht abgeschafft werden dürfen. Unser Antrag zeigt auf, was jetzt getan werden muss, um gegen Straftaten gegen Natur, Tier und Mensch wirksam vorzugehen.
Vom illegalen Gülleimport über Schiebereien mit Quecksilber bis zur unsachgemäßen Entsorgung von PCB-haltigem Industriemüll – die Liste der bekannten Umweltskandale ist auch in Nordrhein-Westfalen lang. Bei der Bekämpfung solcher Straftaten zulasten von Pflanzen, Tieren und den Bürger*innen könnte NRW Vorreiter sein. Doch die Landesregierung hat das verhindert. Der Kampf gegen Umweltstraftaten – dem viertgrößten Bereich von Delikten weltweit – passte offenbar nicht zu den Plänen von Schwarz-Gelb, die Wirtschaft zu entfesseln. Von den sogar von der Landesregierung eingesetzten, unabhängigen Prüfern hat Schwarz-Gelb eine heftige Watsche bekommen: Die Auflösung der europaweit angesehenen Stabsstelle Umweltkriminalität im Jahr 2017 durch die damalige Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hat sich als eklatanter Fehler erwiesen. Mehr noch: Amtsnachfolgerin Ursula Heinen-Esser (CDU) wollte der Öffentlichkeit die kritischen Passagen des unabhängigen Gutachtens vorenthalten, das der Landesregierung seit September 2020 vorliegt. Darüber hinaus hat Schwarz-Gelb bisher nichts unternommen, um Umweltkriminalität besser zu bekämpfen. Daher fordern wir, dass Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten konsequenter verfolgt werden. Damit das möglich ist, brauchen wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit landesweiter Ermittlungsbefugnis, eine Querschnittsabteilung im Umweltministerium, mehr Personal für die Umweltbehörden und die für die Überwachung zuständigen Bezirksregierungen, mehr fachliches Know-how in der juristischen Ausbildung und besseren Erfahrungsaustausch unter den Behörden in den unterschiedlichen Ländern. NRW könnte schon viel weiter sein. Jetzt gilt es, die gemachten Fehler schnell zu korrigieren und die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit Umweltkriminalität endlich konsequent verfolgt wird.