Nachdem Innenminister Reul einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes vorgelegt hatte, hagelte es in einer Expertenanhörung massive Kritik. Mehrere Tausend Teilnehmer*innen protestierten im Juni gegen die geplanten Änderungen und die Liberalen Burkhard Hirsch und Gerhard Baum drohten mit einer Verfassungsbeschwerde.
Die Koalition war zu Nachbesserungen gezwungen – die Fraktionen von CDU und FDP haben deswegen bereits zwei Änderungsanträge vorgelegt. Diese entschärfen das Gesetzesvorhaben jedoch nicht grundsätzlich. Zum einen werden viele Vorhaben aus dem Ursprungsgesetzentwurf durch die Änderungsanträge gar nicht oder nicht substantiell geändert. Zum anderen muss man die Änderungen im Vergleich zum derzeit gültigen Gesetz sehen – und da stellen sie eine deutliche Ausweitung der derzeitigen Befugnisse dar.
Wir haben sowohl den Gesetzentwurf als auch die Änderungsanträge sehr intensiv geprüft. Die Planungen der Koalition sehen unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe vor. So soll beispielweise die Zuständigkeit der Polizei weit ins Vorfeld der Begehung einer Straftat gelegt werden, das Unterbindungsgewahrsam ausgeweitet und die Fußfessel eingeführt werden. Außerdem enthält das Gesetz viel Symbolpolitik, ohne ein Mehr an Sicherheit zu schaffen. Deshalb werden wir das Gesetz im Plenum ablehnen. Nach der Beschlussfassung des Landtags werden wir das Gesetz auf seine Verfassungskonformität überprüfen lassen.