Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit – Städte in NRW würden gerne Modellversuche starten. Wir fordern, dass die Landesregierung dies nicht weiter blockieren, sondern unterstützen soll.
Nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben jährlich 1,3 Millionen Menschen weltweit im Straßenverkehr, in NRW sind 430 Menschenleben in 2020 zu beklagen. Daher hat die WHO kürzlich die Einführung eines globalen Tempolimits von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften gefordert. Insbesondere die Verkehrssicherheit verbessere sich durch ein niedrigeres Tempo in den Städten.
Europäische Städte wie z.B. Barcelona und Brüssel haben in weiten Teilen ihres Stadtgebiets Tempo 30 bereits eingeführt, mit durchweg positiven Erfahren. Die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit führt nicht nur zu deutlich weniger Unfällen sowie weniger Toten und Verletzten, sondern sorgt auch für bessere Luft und weniger Lärm. Laut Messungen des ADACs treten auch kaum Reisezeitverluste gegenüber Tempo 50 auf, wenn entsprechend Kreisverkehre und intelligente Ampelsteuerungen vorhanden sind.
Die GroKo im Bund weigert sich, den Kommunen eine Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet zu ermöglichen. Städte wie Freiburg bekamen für ihren geplanten Modellversuch eine Absage von Bundesverkehrsminister Scheuer. Dabei bedeutet die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit nicht, dass generell überall im Stadtgebiet Tempo 30 gelten muss, sondern Ausnahmen wie Tempo 50 oder 70 weiterhin möglich bleiben.
Auch Kommunen in NRW wie Aachen, Köln oder Bonn würden gern Modellversuche starten. Doch die schwarz-gelbe Landesregierung blockiert dies – den Antrag der Stadt Aachen hat Verkehrsminister Wüst laut Medienberichten negativ beschieden.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, Kommunen kurzfristig im Rahmen eines Modellversuchs Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in ihrem Stadtgebiet zu ermöglichen und zudem eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus sollten die Städte vom Land finanziell bei den notwendigen begleitenden Maßnahmen wie Anpassung von Ampelschaltungen, Bau von Kreisverkehren und bauliche Umgestaltung von Fahrbahnen unterstützt werden.