Über die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung kann Inklusion vereinfacht werden. In einem gemeinsamen Antrag mit der SPD fordern wir, dass Kinder & Jugendliche, die krankheitsbedingt nicht beschult werden können, eine staatliche Online-Schule (Webschool) besuchen können.
Corona hat große Defizite in der schulischen Digitalisierung und der gleichberechtigten Teilhabe aller Schüler*innen am Unterricht offen gelegt. Die Erfahrungen können aber auch eine Chance bieten, denn sie haben einen neuen Umgang mit digitalen Formaten ermöglicht. Kinder und Jugendliche, die aus Krankheitsgründen, durch Quarantäne oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht am Regelunterricht teilnehmen können, bekommen dadurch ganz neue Möglichkeiten.
Bislang war hier die so genannte Schule für Kranke das Mittel der Wahl. Der Zugang ist allerdings bürokratisch reglementiert und an den stationären Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung gebunden. Möglichkeiten der prä- und poststationären Beschulung unterliegen engen Vorgaben. Kinder und Jugendliche bleiben deshalb unter Umständen längere Zeit ohne Beschulung. Gerade für Schüler*innen mit einer psychischen Beeinträchtigung und für ihre Familien führt das zu großen Problemen.
Neben der Schule für Kranke gibt es private Schulangebote, die Online-Unterricht anbieten: so genannte Webschools. Diese Schulen sind allerdings keine zugelassenen Ersatzschulen und die Schüler*innen müssen sich einem externen Prüfungsverfahren unterziehen. Die anfallenden Kosten für die Privatschulen werden außerdem nicht immer von den Jugendämtern übernommen und nur die wenigsten Familien können sich Kosten in Höhe von teilweise 1.200 Euro monatlich leisten. So bleibt vielen Kindern der Zugang zu einem bedarfsgerechten Bildungs-angebot verwehrt.
Außerdem gibt es bereits jetzt digitalgestützte Hilfsmittel wie Telepräsenz-Roboter. In NRW haben diese Avatare aber noch keine grundsätzliche Genehmigung und sind nur auf Einzelinitiative hin stellenweise im Einsatz.
Wir fordern deshalb, dass Kindern und Jugendlichen, die nicht beschult werden können, das Angebot einer staatlichen Online-Schule gemacht wird. Dabei ist eine Kopplung an einen staatlich vorgegebenen Rahmen wichtig, um die Kostenbarriere für die Eltern aufzulösen.
Die staatliche Online-Schule kann mit den Angeboten der Schule für Kranke vernetzt und auch an der Schule für Kranke etabliert werden. Es müssen außerdem rechtliche Vorgaben für den Einsatz von Telepräsenz-Robotern geschaffen werden, damit der unbürokratische und schnelle Einsatz in den Schulen gewährleistet werden kann.
Wichtig ist: Bei der staatlichen Webschool soll es sich nicht um ein reines Online-Format handeln. Wichtig und zielführender ist vielmehr eine Lösung, bei der die Kooperation mit der Heimatschule oder möglicher neuer Partnerschulen gestärkt wird, gleichzeitig aber Strukturen für notwendige Distanzangebote ausgebaut werden. So lässt sich eine optimale Kombination von Distanz- und Präsenzphasen erreichen, die veränderbar sind und sich damit auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen anpassen lassen.