Die Bundesregierung plant allerdings ein neues Gesetz zur Reformierung der Reha- und Intensivpflege. Das Gesundheitsministerium sieht mit seinem Entwurf unter anderem vor, dass Menschen mit Intensivpflege-Bedarf in der Regel nur noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten versorgt werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen sollen Menschen, die künstlich beatmet werden müssen, diese Hilfe zu Hause erhalten dürfen. Eine 1:1-Betreuung wie bislang bei der ambulanten Versorgung, mit der für viele Menschen auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben möglich ist, wird es dann in der Regel nicht mehr geben können. Denn in den Pflegeeinrichtungen ist der Betreuungsschlüssel deutlich schlechter. Während das Gesetz im Reha-Bereich auch positive Veränderungen enthält, ist es im Bereich der Intensivpflege für viele Betroffene ein Sparmodell.
Zudem greifen die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Intensivpflege massiv in die Selbstbestimmung der Betroffenen ein und verletzten ihre Menschenrechte. Sie verstoßen sowohl gegen die UN-Behindertenrechtskonvention als auch gegen Artikel 11 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes zusichert. Zu Recht gibt es daher breiten Protest. Unter anderem haben über 135.000 Menschen bereits eine entsprechende Petition unterzeichnet. Auch wir fordern mit unserem Antrag, dass auch Menschen mit einem Bedarf an Intensivpflege ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht werden muss. Die Landesregierung soll sich auch in diesem Pflegebereich für die Einhaltung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und beim Bundesgesundheitsministerium für eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs einsetzen. Darüber hinaus wollen wir, dass die Landesregierung sich für die wohnortnahe Versorgung intensivbehandlungspflegebedürftiger Menschen einsetzt und die Wohn- und Pflegeinfrastruktur weiter ausbaut.