Die Rheinische Martinstradition geht zurück auf Martin von Tours und wird am 11. November gefeiert. Bei Martinsumzügen, die ab 1867 im Rheinland eingeführt wurden, zieht ein reitender St. Martin gemeinsam mit Laternen tragenden Kinder durch die Straßen. Dabei singen sie Martinslieder. Die Laternen basteln Kinder oft selbst in ihren Grundschulen und Kindergärten. Häufig wird bei den Umzügen die Legende von der Mantelteilung nachgestellt, laut der St. Martin seinen Mantel mit einem Bettler teilte. Um die Martinsumzüge hat sich eine organisierte Vereinsstruktur entwickelt, in der die Martinstraditionen weitergegeben werden.
Im Oktober 2017 reichten René H.R. Bongartz aus Brüggen und Jeyaratnam Caniceus aus Kempen den Antrag beim NRW-Kulturministerium ein, die Rheinische Martinstradition als immaterielles Kulturerbe anzuerkennen. Sie hatten sich zuvor der Unterstützung der rheinischen St. Martins-Vereine versichert und mehrfach fachliche Rücksprache mit dem Lehrstuhl für materielles und immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn gehalten. Die Martinstradition soll in die repräsentative Liste immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Diese stärkt das Bewusstsein für die Tradition und fördert den öffentlichen Dialog über Kulturerbe und Achtung kultureller Vielfalt.
Von der Anerkennung als Kulturerbe erhoffen sich die Antragsteller einen sensiblen Umgang mit dem Brauch. Denn Traditionen zu bewahren, fördert auch die Toleranz gegenüber den Bräuchen anderer Religionen. Die eigene Kultur zu kennen, fördert das Verständnis für andere Kulturen.
Nachdem CDU und FDP zunächst alleine einen Antrag zur Unterstützung der Initiative einbringen wollten, wurden sie von der Initiative sowohl inhaltlich wie auch im Vorgehen kritisiert. Die schwarz-gelben Regierungsfraktionen hatten keine fachliche Rücksprache gehalten und sich entgegen dem Wunsch der Initiatoren nicht mit den anderen Fraktionen im Landtag abgestimmt. CDU und FDP zogen ihren Antrag aufgrund der Kritik zurück, wodurch nun ein gemeinsamer Unterstützungsantrag von GRÜNEN, CDU, FDP und SPD möglich wurde. Bei der Erstellung wurden die beiden Urheber der Initiative eingebunden und auch die fachlichen Fehler korrigiert.