An keinem anderen Flughafen in Europa starten zwischen 0 und 5 Uhr mehr Maschinen als am Flughafen Köln/Bonn (FKB). Denn anders als an anderen Airports erlaubt die Betriebsgenehmigung Starts und Landungen für Fracht und Passagiere rund um die Uhr. Mit diesen Flugbewegungen gehen erhebliche Lärmbelastungen und in der Folge Gesundheitsbeeinträchtigungen und -gefährdungen der Menschen im Umfeld des Flughafens einher. Ein vom Landtag NRW bereits 1997 beschlossenes Nachtflugverbot zumindest für Passagierflüge lehnte der damalige Bundesverkehrsminister ab. Sein damaliger NRW-Kollege setzte eine Betriebsgenehmigung ohne Passagiernachtflugverbot in Kraft – gab dafür aber keinen Bestandsschutz. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, es schränkte Passagierflüge in Leipzig nachts ein, beschloss der Landtag NRW 2007, dass neben den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens auch die berechtigten Interessen der Anwohner*innen durch Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb Berücksichtigung finden sollten.
Ungeachtet dessen verlängerte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die Betriebsgenehmigung des Flughafens vorzeitig bis 2030 – ohne die Nachtruhe zu schützen.
Unter anderem um das Flughafen-Vorfeld A zu erweitern, muss der Flughafen nun ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Dagegen gab es Tausende Einsprüche, für September ist ein mehrtägiges Erörterungsverfahren geplant.
Ein Ergebnis zum Interessenausgleich könnte nun das seit Langem politisch gewollte Passagiernachtflugverbot sein. Deswegen muss die Landesregierung das Ergebnis dieses Planfeststellungsverfahrens auf jeden Fall abwarten, bevor es zu einer Entscheidung über eine eventuelle Verlängerung der Betriebsgenehmigung kommt. Wir fordern zudem, dass die Landesregierung die vorhandenen Landtagsbeschlüsse respektiert und keine Betriebsgenehmigung ohne festgeschriebenes Passagiernachtflugverbot über das Jahr 2030 erteilt.