Die Nachhaltigkeitsleitlinien der öffentlichen Finanzinstitute in NRW sind unzureichend. Wir fordern, Anlagestrategien und Kreditvergabe an den Klimaschutzzielen zu orientieren.
Die bestehenden Nachhaltigkeitsleitlinien der öffentlichen Finanzinstitute in NRW sind unzureichend. Der Pensionsfonds des Landes schließt noch immer keine Investitionen in Kohleverstromung aus. Die Landesregierung verschläft damit eine wichtige Entwicklung im Finanzsektor und die öffentlichen Finanzinstitute drohen von den privaten abgehängt zu werden. Auch bei der NRW.Bank und den kommunalen Sparkassen muss der Fokus auf nachhaltige Anlagestrategien und Kreditvergaben gelegt werden. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung daher auf, die Geschäftspolitik der öffentlichen Finanzinstitute am Prinzip der Nachhaltigkeit, d.h. an den Klimaschutzzielen der internationalen, Bundes- und Landesebene auszurichten.
Ein Meilenstein für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Taxonomieverordnung der EU. Sie dient als Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte. Um weiterhin solide wirtschaften zu können und schnell einen großen Markt mit entsprechender Nachfrage für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen, sollten öffentliche Finanzinstitute, Wirtschaftsbetriebe und Anlagemanagements jetzt als Vorbilder vorangehen und ihre Geschäftspolitik an den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie ausrichten. Die Landesregierung muss dazu prüfen, inwiefern dafür Nachsteuerungsbedarf bei der Landesförderbank NRW.Bank, den Sparkassen, dem Pensionsfonds des Landes und den öffentlichen Unternehmen des Landes und der Kommunen, öffentlichen Versicherungsanbietern sowie bei der Ausgabe von Green Bonds besteht.
Im finalen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Taxonomie sind allerdings die Bedingungen für fossiles Gas gelockert worden. Unbenommen ist jedoch die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, selbst strengere Anforderungen für grüne Anlageprodukte zu definieren. Insbesondere im Hinblick auf einen kompletten Ausschluss der Atomenergiebranche sind über die Taxonomieverordnung hinaus weitere ambitioniertere Teilregelungen notwendig. Zudem müssen Nachhaltigkeitserwägungen und Nachhaltigkeitsrisiken fest im institutionellen Gefüge der öffentlichen Finanzinstitute verankert werden. In welcher Form dies geschieht und welche Änderungen von Gesetzen und/oder Richtlinien erforderlich sind, muss jetzt zielgerichtet geprüft werden.
All das ist auch Grundvoraussetzung dafür, dass die Kommunen und die Wirtschaft in NRW die Investitionen gestemmt bekommen, die für eine nachhaltige Transformation notwendig sind. Mit einer nachhaltigen Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik können die öffentlichen Finanzinstitute nicht nur selbst bei dieser Transformation unterstützen, sondern auch für die Mobilisierung privaten Kapitals sorgen.