Besonders beim Bauen kommen Rohstoffe zum Einsatz, die nicht nachwachsen. Wir wollen daher den Ressourcenverbrauch im Baugewerbe reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft etablieren.
Jährlich fallen tonnenweise Schutt beim Straßenbau sowie im Hoch- und Tiefbaugewerbe an. Während oft Produkte wie Elektrogeräte oder Kunststofferzeugnisse im Zentrum der Debatte beim Thema Recycling stehen, zählt der Bausektor insgesamt zu den ressourcenintensivsten Branchen. Unser Ziel ist daher eine konsequente Umsetzung der Kreislaufwirtschaft.
Besonders in Nordrhein-Westfalen gibt es noch Optimierungspotenzial beim Baustoffrecycling. So bestehen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise neu ausgebrachte Straßenbeläge – je nach Asphaltschicht – nur zu etwa 20 Masseprozent oder 40 Masseprozent aus recyceltem Asphaltgranulat. Aus den Quoten in anderen Bundesländern wird deutlich, dass für beide Werte schon heute eine Verdoppelung möglich wäre.
Eine konsequentere Kreislaufwirtschaft sorgt aber nicht nur für Klima- und Ressourcenschutz, sondern entlastet auch die Deponien. Vor dem Hintergrund, dass viele Deponien für Bauschutt in NRW bereits voll sind, ist das besonders wichtig. Bislang werden beispielsweise Recycling-Materialien in öffentlichen Bauprojekten nicht ausreichend genutzt. Dabei sollte das Land eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion beim nachhaltiges Bauen einnehmen und bei der Erstellung von Entsorgungskonzepten und Deponieplanungen durch die Kommunen eine koordinierende Funktion einnehmen.
Um die Kreislaufwirtschaft im Baugewerbe auszubauen und den Einsatz von Recycling-Materialien deutlich zu erhöhen bedarf es ambitionierter Vorgaben durch die Landesregierung. Wir fordern mit unserem Antrag daher, verbindliche Quoten für den Anteil von recycelten Baustoffen bei jeglichen Bauprojekten von landeseigenen Behörden und Einrichtungen vorzugeben. Zudem sollten bei Vergaben durch landeseigene Behörden und Einrichtungen im Baubereich in allen Vergabephasen Nachhaltigkeitsanforderungen gestellt werden. Die Landesregierung zieht sich stattdessen auf die sogenannte Mantelverordnung zurück. Diese sieht bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben für die Herstellung und den Einbau von Ersatzbaustoffen vor. Darunter fallen auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Diese Mantelverordnung wird jedoch erst 2023 in Kraft treten und bei weitem nicht alle Probleme lösen. Zum einem verstreichen bis zu ihrem In-Kraft-Treten am 1. August 2023 noch wertvolle Monate und zum anderen werden viele der Hindernisse für den großflächigen Einsatz von Recycling-Material von ihr nicht behoben. Das Warten auf das Inkrafttreten der Mantelverordnung darf nicht als Begründung für das Nichtstun und „Weiter so“ verwendet werden.