Seit Amtsantritt vor mehr als vier Jahren verschleppt die Landesregierung eine Lösung der strukturbedingten Altschulden der Kommunen in NRW.
Bereits vor der Corona-Pandemie standen viele Kommunen unter großem finanziellen Druck und haben einen hohen Schuldenberg angehäuft. In den vergangenen zwei Jahren hat sich dieser Druck enorm verstärkt, zum einen, weil die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie häufig vor Ort umgesetzt werden mussten, zum anderen, weil vielerorts Steuereinnahmen wegbrachen und -brechen. Die ausgebliebenen Gewerbesteuereinnahmen wurden 2020 durch Bund und Land zwar kompensiert, 2021 gingen Städte und Gemeinden jedoch leer aus. In einem Änderungsantrag zur dritten Lesung des Haushaltsplans haben wir den Ausgleich von Mehrbelastungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro durch das Land gefordert.
Soweit das Land einen Ausgleich der Mindereinnahmen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) gewährt, sind dies nur Darlehen. Damit erhöht sich der Schuldenberg weiter. Die Kommunen erwarten vollkommen zu Recht, das GFG ohne Rückzahlungsverpflichtungen auszugestalten und die kommunalen Schulden nicht wissentlich in die Höhe zu treiben. Ohne zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen drohen die mühsam erzielten Konsolidierungsschritte seit 2010 weitestgehend konterkariert zu werden; die Kassenkredite würden wieder zunehmen, Ausgabenkürzungen bei kommunalen Investitionen und Steuererhöhungen wären die Folge.
Bereits in der zweiten Lesung des Haushaltsplans im November haben wir eine Reihe von Anträgen gestellt, die insbesondere auf das nachhaltige Investieren abzielen.