Durch eine Weiterentwicklung des kommunalen Haushaltsrechts erleichtern wir es den Kommunen in wichtige Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und Barrierefreiheit zu investieren.
Von Mobilität über Kultur und Sport bis zu Umwelt- und Klimaschutz – all das und vieles mehr leisten unsere Kommunen für unser tägliches Zusammenleben. Um diese Leistungen für die Menschen in NRW zur Verfügung stellen zu können, tragen unsere Kommunen einen Großteil öffentlicher Investitionen.
Insbesondere Investitionen in wichtige Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Ressourceneffizienz, Barrierefreiheit oder Digitalisierung stehen bislang allerdings häufig haushaltsrechtliche Hürden entgegen. Daher wollen wir mehr Flexibilität in die kommunale Haushalts- und Vermögensrechnung bringen und so Investitionen in die kommunale Infrastruktur erleichtern.
Ein gutes Beispiel hierfür ist die bereits Anfang des Jahres per Erlass geschaffene Möglichkeit, wiederverwertbare Baustoffe als nicht abnutzbares Anlagevermögen auszuweisen, die wir künftig auch in der Kommunalen Haushaltsverordnung verankern möchten. Auf diese Weise senken wir die durch Abschreibungen entstehenden Haushaltsbelastungen und schaffen wirksame Anreize für unsere Städte und Gemeinden ressourceneffizient und klimafreundlich zu bauen.
Zudem wollen wir mehr Freiräume schaffen, um Investitionen in den Gebäudebestand bilanziell als Anlagevermögen zu aktivieren. So erhalten Kommunen die Möglichkeit, beispielsweise neu eingebaute klimafreundliche Heizungsanlagen über mehrere Jahrzehnte abzuschreiben und so die jährlichen Haushalte zu entlasten.