Frauen die Schutz in einem Frauenhaus suchen nehmen oft auch ihre Kinder mit. Oftmals sind auch sie traumatisiert – wir fordern mehr Unterstützung und Beratung für die Kinder.
Muss eine Mutter vor ihrem gewalttätigen Partner in ein Frauenhaus fliehen, nimmt sie oft auch ihre Kinder mit. So übersteigt ihre Zahl mittlerweile die Anzahl an Zuflucht suchenden Frauen. Für Kinder ist die erlebte Gewalt innerhalb der eigenen Familie, die ihnen ja eigentlich Schutz und Geborgenheit geben soll, eine traumatische Erfahrung. Oftmals sind sie auch selbst Gewalt ausgesetzt gewesen.
Frauenhäuser stehen vor der Herausforderung, neben gewaltbetroffenen Frauen, auch ihren Kindern angemessene Unterstützung und Begleitung zu bieten. Kinder brauchen dabei spezifische am Kind orientierte Angebote, um traumatische Gewalterfahrungen bewältigen zu können und ihre Folgen zu überwinden. Denn leider setzt sich im Kindesalter erlebte Gewalt häufig im Lebensverlauf fort.
Der besondere Schutz von Kindern im Kontext häuslicher Gewalt ist in der Istanbul-Konvention festgeschrieben. Die Regierung Laschet ist aufgefordert, die besondere Situation von Kindern in Frauenhäusern mehr in den Blick nehmen, um ihnen gezielt Schutz und Unterstützung zu bieten. Die Frauenhäuser brauchen daher mehr personelle Ressourcen und Fortbildungsangebote für ihre Mitarbeiterinnen.
Daneben fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, sich auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz über ein Geldleistungsgesetz für die Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, einzusetzen. Es braucht unter anderem bessere räumliche, personelle und sachliche Ausstattung in den Frauenhäusern. Angebote für Kinder und Jugendliche müssen konzeptionell verankert werden. Darüber hinaus muss die Zusammenarbeit zwischen Frauenschutzeinrichtungen, der Gesundheits- und der Jugendhilfe zur Unterstützung der Kinder gestärkt werden.