In den aktuellen Krisen wollen wir den Kommunen auch für „Doppelhaushalte“ die bilanzielle Isolierung krisenbedingter Belastungen ermöglichen. Zudem wollen wir die Gebührenkalkulation vereinfachen.
Als schwarz-grüne Koalition wollen wir für zusätzliche Sicherheiten für die kommunalen Haushalte sorgen. Dafür bringen wir in dieser Plenarwoche den gemeinsamen Änderungsantrag zum „Zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ ein.
Dabei greifen wir übereinstimmende Forderungen aus der kommunalen Familie auf, die in der Anhörung am 18. November 2022 im Ausschuss für Heimat und Kommunales von den Sachverständigen vorgebracht wurden.
Wir wollen solchen Kommunen und Kommunalverbänden, die einen Doppelhaushalt aufstellen, ermöglichen die sogenannte „Bilanzierungshilfe“ zur Isolierung finanzieller Belastungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch für das Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen. Wir tragen so Sorge dafür, dass unsere Kommunen nicht durch kriegsbedingte Mehrausgaben oder Mindereinahmen in die Haushaltssicherung abgleiten und handlungsfähig bleiben.
Zudem greifen wir eine Forderung der Kommunen zur Neuregelung der kommunalen Gebührenkalkulation, z.B. der Abwassergebühren, auf. Mit einer Ergänzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung wollen wir die zukünftige Gebührenkalkulation vereinfachen. Städten und Gemeinden soll es ermöglicht werden, die kalkulatorischen Zinsen für Eigen- und Fremdkapital gemeinsam zu berechnen.
Schwarz-Grün löst mit der gesetzlichen Neuregelung der kommunalen Gebührenkalkulation ein wichtiges Versprechen gegenüber den Kommunen ein und schafft so Planbarkeit und rechtliche Transparenz in der kommunalen Gebührenordnung.