Ob Schulen, Kitas oder Infrastruktur – mit den Einnahmen der Grundsteuer finanzieren die Städte und Gemeinden wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Derzeit liegt das Aufkommen für die NRW-Kommunen bei 3,6 Milliarden Euro, somit zählt die Grundsteuer zu einer der wichtigsten eigenen Einnahmequellen.
Die Berechnung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form wurde im April vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verlangt deswegen, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung auf den Weg bringt. Aufgrund dieser knappen Fristsetzung fordern wir von der Landesregierung, aktiv an einer verwaltungseinfachen und schnell umsetzbaren Reform mitzuarbeiten und auch beim Bund mehr Druck zu machen, diese Neugestaltung zeitnah anzugehen.
Denn auf die bedeutenden Einnahmen durch die Steuer können die oftmals klammen Städte und Gemeinden auch in Zukunft nicht verzichten. Umso wichtiger ist nun die zügige Erarbeitung der Reform, sodass die Kommunen Planungssicherheit haben.
Damit sie am Ende nicht die Leittragenden sind, sollte die Landesregierung den Kommunen im Falle eines Wegfalls der Grundsteuer eine Kompensation der derzeitigen Einnahmen garantieren.