Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein großes Problem. Allein in Deutschland werden laut einer Studie 40 Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexueller Gewalt. Die offizielle Kriminalstatistik weist weitaus weniger Fälle aus, die Dunkelziffer ist dementsprechend hoch.
Der Europarat hat im Mai 2011 das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz Istanbul-Konvention genannt – beschlossen. Am 1. Februar 2018 trat die Konvention in Deutschland in Kraft. Deutschland verpflichtet sich damit, Hilfe und Schutz für gewaltbetroffene Frauen zu gewährleisten.
Auch NRW muss entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der unter Rot-Grün partizipativ entwickelte Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ bündelt die vorhandenen Hilfestellungen und zeigt darüber hinaus Handlungserfordernisse auf. Auf seiner Grundlage kann die Frauenhilfeinfrastruktur weiterentwickelt werden. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass die neue Landesregierung ihn weiter fortsetzen will.
Wir fordern, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention in NRW durch eine Koordinierungs- und Monitoringstelle begleitet und evaluiert wird. Darüber hinaus müssen die Hilfe- und Unterstützungsangebote für alle Frauen zugänglich sein. Hier besteht insbesondere Handlungsbedarf im Bereich der Barrierefreiheit. Unser Antrag fordert die Landesregierung des Weiteren auf, eine Dunkelfeldstudie zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Auftrag zu geben. Wir wollen zudem, dass geflüchtete Frauen nicht bis zu drei Jahre in gewalttätigen Partnerschaften verharren müssen, nur damit sie in Deutschland bleiben können. Der Vorbehalt der Bundesregierung gegen den Artikel 59 der Konvention muss deshalb zurückgenommen werden – auch dafür muss sich die Landesregierung einsetzen. Sie muss zudem den Landtag über den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in NRW regelmäßig informieren.
Die Istanbul-Konvention im Wortlaut zum Herunterladen
Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Der Aktionsplan der (rot-grünen) Landesregierung zum Herunterladen (2012)