Auch im Jahr 2021 ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern noch nicht erreicht. Frauen stoßen in vielen Lebensbereichen immer wieder auf strukturelle und institutionelle Hürden. Mit unserer Großen Anfrage wollten wir den Bereich der Justiz genauer betrachten.
Wir Grüne setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Frauen und Männer gleichberechtigt und selbstbestimmt leben. Wir fordern schon lange: Die Hälfte der Macht den Frauen.
Fast 100 Jahre nach der Zulassung von Frauen zu allen Ämtern und Berufen der Rechtspflege, wie es im entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 1922 heißt, sind Frauen in den Roben und auf den Lehrstühlen juristischer Fakultäten noch immer unterrepräsentiert.
Politik muss dafür sorgen, dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Ebenen der Gesellschaft hergestellt wird.
In unserer Großen Anfrage „Frauen in der Justiz“ haben wir 93 Fragen an die Landesregierung gestellt, um herauszufinden wie es um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Justiz in NRW steht.
Zudem wollten wir wissen, wie es zum Thema Gewaltschutz in Justiz, aber auch den Beratungsstellen in NRW bestellt ist. Wir wissen aus Studien und Dunkelfeldanalysen, dass viele Frauen ihre Gewalterfahrung überhaupt nicht zur Anzeige bringen. Deshalb ist es wichtig, dass wir einerseits sensibilisierte Strafverfolgungsbehörden und eine sensibilisierte Justiz haben und andererseits braucht es niedrigschwellige Beratungsangebote, damit von Gewalt betroffene Frauen flächendeckend und überall in NRW Unterstützung finden.
Die Antwort der Landesregierung hat klar gezeigt, dass es in der Regierung keinen durchdachten Plan zur Erreichung von Gleichberechtigung und der Beendigung diskriminierender Zustände zulasten von Frauen im Bereich der Justiz oder auch nur ein diesbezügliches Problembewusstsein gibt.
Die massive Unterrepräsentation von Frauen bei den Juraprofessuren, aber auch in den Führungspositionen im Justizministerium sowie an den Gerichten ist ein Armutszeugnis für eine moderne Gesellschaft. Hier braucht es paritätische Listen für Kandidat*innen, Jobsharing- und Teilzeitangebote, gleiche Bezahlung sowie Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype und männlich dominierte Machtstrukturen.
Im Bereich des Schutzes von Opfern und Zeuginnen hängen Infrastruktur und Angebote stark vom Wohnort ab – gerade im ländlichen Raum fehlen viele Angebote wie die Anonyme Spurensicherung oder Schutzzimmer für Zeug*innen.
Auch im Bereich des Justizvollzugs scheint das Bewusstsein zu fehlen, dass im Frauenvollzug nicht einfach die Strukturen und Angebote des Männervollzugs übernommen werden können, sondern dass sich die Bedarfe und die benötigten Angebote für inhaftierte Frauen in wichtigen Punkten erheblich von denen des Männervollzugs unterscheiden. Hier fehlt es an konkreten Plänen oder gezielten Maßnahmen speziell für den Frauenstrafvollzug, sowie an Maßnahmen zur Haftvermeidung.