In diesem Sommer hat der Skandal um mit dem Insektengift belastete Eier Verbraucherinnen und Verbraucher bewegt. Frischeier wurden zeitweise aus dem Verkauf genommen, Tausende Eier entsorgt. Wir haben die zuständige Ministerin umgehend um Aufklärung gebeten. Es war immer klar, dass die Gefahr bestand, dass belastete Eier auch in verarbeiteten Produkten wie Nudeln, Kuchen oder Likör zu den Verbraucher*innen gelangt sein könnten.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet an diesem Dienstag über die ersten Ergebnisse von Kontrollen von Produkten, in denen Eier verarbeitet wurden. In dem Artikel heißt es, dass dem Bundeslandwirtschaftsministerium 473 Analysen vorlägen. In 103 Proben seien Rückstände von Fipronil gefunden worden. Davon lagen 25 "über dem einschlägigen Rückstandshöchstgehalt". Die SZ zitiert Insider, die von "beachtlichen Zahlen" und einer besorgniserregenden Trefferquote, sprechen würden.
Doch es geht noch weiter: Ein Mitarbeiter eines Untersuchungsamts berichtet der SZ anonym, dass Labore dazu angehalten worden seien, nicht so genau zu messen, wie es eigentlich nötig wäre. Er wird weiter zitiert: „Wenn man ein verarbeitetes Produkt untersucht, untersucht man verdünntes Ei. Da müsste man entsprechend empfindlicher messen, zum Beispiel, indem man mit einem erhöhten Injektionsvolumen oder mit größeren Einwaagen arbeitet. Wir wurden aber angehalten, nicht so genau hinzusehen. Wenn man uns erlaubt hätte, weiter runterzumessen, hätten wir noch viel mehr gefunden." Man habe ein System der "Verbraucher-Nicht-Information" etabliert.
Auch auf die Reaktion auf den Eier-Skandal in Nordrhein-Westfalen geht der Artikel ein: „Zwar räumen die Behörden dort mehrere Grenzwertüberschreitungen ein. Rückrufe wollte man den Herstellern aber offenbar nicht zumuten“, schreibt die SZ. „Dafür habe die Rechtsgrundlage gefehlt, teilt das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Die Unternehmen konnten die Ware diskret in einem "stillen Rückruf" aus den Regalen nehmen. Kunden, die die Produkte bereits gekauft hatten, wurden nicht informiert. Insider sehen darin den Versuch, kurz vor der Bundestagswahl die Öffentlichkeit nicht mit neuen Schreckensmeldungen zu konfrontieren.“ Andere Landwirtschaftsminister reagierten anders. In Schleswig-Holstein wurde die Bestimmungsgrenze bei eihaltigen Produkten verringert.
Unser Sprecher für Landwirtschaft Norwich Rüße hat die aktuelle Berichterstattung zum Anlass genommen und eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung gestellt und um Beantwortung im Plenum am Mittwoch gebeten. Er will wissen: Hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern die Bestimmungsgrenze bei eihaltigen Produkten nicht abgesenkt, um weitere Rückrufaktionen zu vermeiden und die Hersteller zu schützen?
Dringliche Anfrage an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz