Wir wollen, dass der Einschulungsstichtag auf den 30. Juni verlegt und eine Korridorregelung bis 30. September eingeführt wird, in dem die Eltern über eine Einschulung entscheiden können.
Im Jahr 2011 ist der 30. September als Einschulungsstichtag festgeschrieben worden. Aus praktischen Erwägungen ist ein Stichtag notwendig, doch wird dieser den Entwicklungsständen von Kindern nicht immer gerecht. Auch Ausnahmeregelungen beispielsweise zur Zurücksetzung um ein Jahr, die aber eine schulärztliche Untersuchungen voraussetzen, haben die Diskussionen um den richtigen Einschulungstag und eine andere Praxis nicht beendet. Weiterhin fordern Eltern und Entwicklungspsycholog*innen eine Rückkehr zum Stichtag 30. Juni, wie er bis 2006 Gültigkeit hatte. In anderen Bundesländern wurden bereits Änderungen vorgenommen, nur NRW und Brandenburg halten noch am 30. September fest. Niedersachsen und Bayern haben neben dem Stichtag 30. Juni eine Korridorregelung eingeführt. Demnach entscheiden die Eltern der Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, ob ihre Kinder eingeschult werden oder nicht. Damit entfällt die schulärztliche Nachweispflicht.
Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, im Zuge der Anpassung des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes den Stichtag auf den 30. Juni zu verlegen und einen Korridor vom 1. Juli bis 30. September festzulegen, in dem die Eltern über eine mögliche Einschulung entscheiden können. Das wäre kindgerechter und elternfreundlicher. Zum 2.Bildungssicherungsgesetz, das Änderungen am Schulgesetz wegen der Pandemielage vorsieht und im Landtag beschlossen wird, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Veränderung des Einschulungsalters vorsieht. Denn pandemiebedingt verlängert sich die Verweildauer in der Schuleingangsphase. Von daher wäre es gerade jetzt gut, Rückstellungen zu erleichtern.