Wir wollen bei der Polizei NRW einen niedrigschwelligen Zugang für Beschwerden, Lob und Anregungen ermöglichen und die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragte*n schaffen. Nach der Anhörung von Expert*innen wollen wir unseren Gesetzentwurf ergänzen.
Bereits vor gut einem Jahr haben wir unser Polizeibeauftragtengesetz in den Landtag eingebracht. Damit greifen wir eine langjährige Forderung aus der Wissenschaft sowie von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen auf. Die Person soll durch den Landtag für eine Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist dabei möglich. Die Stelle soll beim Landtag angesiedelt sein, um die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung sicher zu stellen. Der oder die Polizeibeauftragte soll deshalb auch dem Landtag jährlich über seine Tätigkeiten ausführlich berichten.
Momentan müssen sich Bürger*innen in NRW bei einem Problem mit der Polizei an die Polizei selbst wenden. Das stellt für viele Menschen eine Hürde dar. Ein klärendes Gespräch würde bereits vielen helfen. Eine bzw. ein beim Landtag angesiedelte*r Polizeibeauftragte*r bietet deshalb eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung mit der Polizei. Als eine Person außerhalb der Behörde kann die oder der Polizeibeauftragte auch bei Konflikten innerhalb der Polizei vermitteln.
Am 31. Oktober vergangenen Jahres gab es im Innenausschuss eine ausführliche Anhörung von Sachverständigen zu unserem Gesetzentwurf. Die Expertinnen und Experten äußerten sich überwiegend positiv zu unserer Initiative. Es wurde deutlich, dass die Stelle des aktuellen Polizeibeauftragten bei Innenminister Herbert Reul (CDU) keine Unabhängigkeit und zu wenig Kompetenzen verfügt. Unter anderem die Beauftragten für die Landespolizei des Landes Rheinland-Pfalz und des Landes Schleswig-Holstein haben aus ihrer Praxis aber sinnvolle Hinweise gegeben. Diese wollen wir in unserem Gesetzentwurf berücksichtigen und bringen daher noch einen ergänzenden Änderungsantrag ein.