Nach der Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität und dem Auslaufen des Verbandsklagerechts war die Auflösung des Landesbüros anerkannter Tierschutzverbände ein weiterer schwerer Schlag für die Tierschutzstrukturen in NRW. Dabei haben die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zu Tierhaltung und Tierschutzgerade erst gezeigt, wie groß der Handlungsbedarf in NRW ist. Wir fordern deswegen die Einsetzung eines oder einer Tierschutzbeauftragten als zentrale Anlaufstelle in Tierschutzfragen, an die sich Tierschutzorganisationen, Landwirt*innen, Schlachthofbetreiber*innen und Kommunalverwaltungen wenden können.
Der oder die Tierschutzbeauftragte soll Tierschutzinteressen stärken und aufwerten. Dazu muss er oder sie die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen sicherstellen und Anregungen und Beschwerden in Tierschutzangelegenheiten bearbeiten. Um dem oder der Tierschutzbeauftragten das nötige politische Gewicht zu verleihen, braucht er oder sie ein Initiativrecht gegenüber der zuständigen Ministerin und das Recht auf eine unabhängige Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Eine Kernaufgabe des oder der Tierschutzbeauftragten soll außerdem die regelmäßige Erarbeitung eines Tierschutzberichts sein. In diesem sollen alle zwei Jahre Ziele, Fort- und Rückschritte bei der Durchsetzung von Tierschutzrecht dokumentiert und transparent dargestellt werden.