Die entflohene Kobra in Herne sowie der im Mülleimer entdeckte Königspython in Bönen zeigen, dass wir in NRW verbindliche Regeln für die Haltung gefährlicher Tiere brauchen. Deswegen stimmen wir in diesem Plenum über unseren Gesetzentwurf ab.
Die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit und ist zuletzt durch spektakuläre Vorfälle mit umfangreicher Berichterstattung immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei gehören vor allem hochgiftige und tödliche Tiere nicht in Privatwohnungen! Die Haltung besonders gefährlicher Tierarten, die eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können, sollte deshalb für Privatpersonen und grundsätzlich auch für Gewerbetreibende verboten werden. Auch bei der Haltung weiterer gefährlicher Tiere müssen wir sicherstellen, dass diese nur von Menschen mit ausgewiesener Sachkunde gehalten werden. Acht Bundesländer haben bereits ähnliche gesetzliche Regelungen erlassen. Auch NRW braucht hier konkrete Regelungen, deshalb legen wir jetzt dem Landtag unseren Entwurf für ein Gefahrtiergesetz vor.
Es ist wichtig, dass die Behörden wissen, welche gefährlichen Tiere in ihrem Verantwortungsbereich leben. Das ist die Grundlage dafür, Unbeteiligte vor gefährlichen Tieren zu schützen. Für etwaige entstehende Kosten bei Einsätzen wie in Herne sollte konsequent das Verursacherprinzip gelten, wenn sie durch Fahrlässigkeit der Halterin bzw. des Halters nötig werden. Dies sollte über eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Gefahrtierhalter*innen abgesichert werden.
Neben dem Punkt der Gefahrenabwehr ist die Haltung gefährlicher Tiere auch aus Tierschutzgründen nicht zu unterstützen. Viele Tiere werden auf exotischen Tierbörsen unter z.T. widrigen Bedingungen illegal gehandelt, nachdem sie meist ihren natürlichen Lebensräumen entrissen wurden. Darüber hinaus unterschätzen viele Tierhalter*innen, wie anspruchsvoll und auch teuer die Haltung dieser Tiere oftmals ist. Die Abgabe im Tierheim oder das Aussetzen in der Natur sind oftmals die Folge.
Auch der parallel von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Gifttiergesetz greift hier zu kurz. Dieser sieht vor, allein die Haltung von giftigen Tieren zu verbieten. Die Haltung anderer Wildtiere wie beispielweise von Großbären-, Elefanten-, Nashorn- oder Flusspferdarten, wäre zum Beispiel weiterhin erlaubt. Damit ist dem Tierschutz nicht gedient. Außerdem beinhaltet dieses Gesetz keinen Sachkundenachweis, der die Haltung giftiger Tiere für Menschen mit erwiesener Fachkenntnis und bestimmten Auflagen ermöglicht. Daher lehnen wir das Gifttiergesetz der Landesregierung ab.