Deswegen bringen wir einen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Gefahrtiergesetz ins Plenum ein. Die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten erfreut sich seit Jahren zunehmender Beliebtheit und ist zuletzt durch spektakuläre Vorfälle mit umfangreicher Berichterstattung immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei gehören vor allem hochgiftige und tödliche Tiere nicht in Privatwohnungen. Die Haltung besonders gefährlicher Tierarten, die eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können, sollte deshalb für Privatpersonen und grundsätzlich auch für Gewerbetreibende verboten werden. Auch bei der Haltung weiterer gefährlicher Tiere müssen wir sicherstellen, dass diese nur von Menschen mit ausgewiesener Sachkunde gehalten werden. Acht Bundesländer haben bereits ähnliche gesetzliche Regelungen erlassen. Auch NRW braucht hier konkrete Regelungen, deshalb bringen wir jetzt einen Entwurf für ein Gefahrtiergesetz in den Landtag ein.
Es ist wichtig, dass die Behörden wissen, welche gefährlichen Tiere in ihrem Verantwortungsbereich leben. Das ist die Grundlage dafür, Unbeteiligte vor gefährlichen Tieren zu schützen, zum Beispiel wenn Rettungskräfte eine Wohnung betreten müssen. Für etwaige entstehende Kosten bei Einsätzen wie in Herne sollte konsequent das Verursacherprinzip gelten, wenn sie durch Fahrlässigkeit des Halters nötig werden. Dies sollte über eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Gefahrtierhalter abgesichert werden.
Neben dem Punkt der Gefahrenabwehr ist die Haltung gefährlicher Tiere auch aus Tierschutzgründen nicht zu unterstützen. Viele Tiere werden auf exotischen Tierbörsen unter z.T. widrigen Bedingungen illegal gehandelt, nachdem sie meist ihren natürlichen Lebensräumen entrissen wurden. Darüber hinaus unterschätzen viele Tierhalter*innen, wie anspruchsvoll und auch teuer die Haltung dieser Tiere oftmals ist. Die Abgabe im Tierheim oder das Aussetzen in der Natur sind oftmals die Folge.