• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewslettern
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
23. Juni 2020

Diskriminierung bei der Blutspende beenden

Landtag Aktuell

Für Blutspenden muss die größtmögliche Sicherheit gelten. Die aktuellen Richtlinien zur Blutspende diskriminieren aber homo-, bi- und transsexuelle Menschen.
Derzeit herrscht aufgrund der Corona-Pandemie ein großer Mangel an Blutkonserven. Die Spendenbereitschaft sei laut Deutschen Roten Kreuz seit März um 20 Prozent zurückgegangen. Wenn transgeschlechtliche Menschen sowie homo- und bisexuelle Männer Blut spenden möchten, müssen sie darlegen, dass sie ein Jahr lang keinen Sex mit Männern hatten. Ansonsten werden sie nach der im Jahr 2017 überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde von der Spende ausgeschlossen. Ob ein Mann seit vielen Jahren in einer monogamen Beziehung mit einem Mann lebt, ist dabei unerheblich.
Es bedarf ohne Zweifel der größtmöglichen Sicherheit und Risikominimierung  für alle Blutspenden. Unstrittig ist, dass risikobehaftetes Sexualverhalten von Blutspender*innen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, Auswirkungen auf die Virussicherheit der Blutspende haben kann. Die Gefahr, sich in Deutschland bei einer Bluttransfusion mit HIV zu infizieren, liegt bei 1 zu 4,3 Millionen. Blutspenden werden in Deutschland durch neueste Verfahren (PCR) getestet, so dass zum Beispiel HIV-Infektionen fast ausgeschlossen werden können. Der Status quo lässt sich angesichts der verbesserten Tests nicht rechtfertigen.
Die geltenden Richtlinien sind grob diskriminierend und enthalten Unterstellungen und Pauschalverurteilungen. Transsexuelle Menschen und homo- und bisexuelle Männer werden unter Generalverdacht einer möglichen (HIV-)Erkrankung gestellt und somit Vorurteile verstärkt.
Wir fordern daher mit unserem Antrag die Landesregierung auf, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Richtlinien überarbeitet werden und individuelles Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung der Spender Grundlage der Risikoeinschätzung sein muss.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
{title} {title} {title}