Für Blutspenden muss die größtmögliche Sicherheit gelten. Die aktuellen Richtlinien zur Blutspende diskriminieren aber homo-, bi- und transsexuelle Menschen.
Derzeit herrscht aufgrund der Corona-Pandemie ein großer Mangel an Blutkonserven. Die Spendenbereitschaft sei laut Deutschen Roten Kreuz seit März um 20 Prozent zurückgegangen. Wenn transgeschlechtliche Menschen sowie homo- und bisexuelle Männer Blut spenden möchten, müssen sie darlegen, dass sie ein Jahr lang keinen Sex mit Männern hatten. Ansonsten werden sie nach der im Jahr 2017 überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde von der Spende ausgeschlossen. Ob ein Mann seit vielen Jahren in einer monogamen Beziehung mit einem Mann lebt, ist dabei unerheblich.
Es bedarf ohne Zweifel der größtmöglichen Sicherheit und Risikominimierung für alle Blutspenden. Unstrittig ist, dass risikobehaftetes Sexualverhalten von Blutspender*innen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, Auswirkungen auf die Virussicherheit der Blutspende haben kann. Die Gefahr, sich in Deutschland bei einer Bluttransfusion mit HIV zu infizieren, liegt bei 1 zu 4,3 Millionen. Blutspenden werden in Deutschland durch neueste Verfahren (PCR) getestet, so dass zum Beispiel HIV-Infektionen fast ausgeschlossen werden können. Der Status quo lässt sich angesichts der verbesserten Tests nicht rechtfertigen.
Die geltenden Richtlinien sind grob diskriminierend und enthalten Unterstellungen und Pauschalverurteilungen. Transsexuelle Menschen und homo- und bisexuelle Männer werden unter Generalverdacht einer möglichen (HIV-)Erkrankung gestellt und somit Vorurteile verstärkt.
Wir fordern daher mit unserem Antrag die Landesregierung auf, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Richtlinien überarbeitet werden und individuelles Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung der Spender Grundlage der Risikoeinschätzung sein muss.