Die Corona-Krise beeinflusst auch, wie politische Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen beraten und getroffen werden können. Um die kommunale Demokratie und die politische Handlungsfähigkeit auch während der Pandemie zu gewährleisten, hat der Landtag NRW unter anderem beschlossen, dass Befugnisse der Räte und Kreistage auf den Hauptausschuss bzw. den Kreisausschuss übertragen werden können. Im Sinne des Infektionsschutzes muss so nicht der gesamte Rat oder Kreistag zusammentreten.
Aber auch Bürgerinnen und Bürgern räumt die Gemeindeordnung mit dem Instrument des Bürgerentscheids das Recht ein, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Hierfür muss in bestimmten Fristen eine je nach Größe der Gemeinde unterschiedliche Zahl an Unterschriften gesammelt werden („Bürgerbegehren“). Doch Unterschriften zu sammeln, ist in diesen besonderen Zeiten mit Kontaktbeschränkungen nahezu unmöglich ist. Aktuell droht laut dem Verein Mehr Demokratie NRW e. V. laufenden Begehren in Nettetal, Minden und Oberhausen das vorzeitige Ende. Dass die wichtige Säule der direkten Demokratie gefährdet ist, ist keine Petitesse. Wir fordern die Landesregierung unter anderem auf, Konzepte vorzulegen, wie auch in Pandemie-Zeiten Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren gesammelt werden können, um einen Bürger- oder Volksentscheid einleiten zu können – ohne dass die Gesundheit der engagierten Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird. Hierzu sollten vorrangig digitale Lösungen, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative eingesetzt werden, geprüft werden. Außerdem sollen die Fristen für bereits laufende Bürgerbegehren außer Kraft gesetzt werden.