Immer mehr internetfähige Geräte, immer größere Datenmengen und Übertragungsgeschwindigkeiten und nicht zuletzt neue Anforderungen wie Industrie 4.0 machen 5G dringend erforderlich. Dafür will die Bundesnetzagentur im kommenden Frühjahr die entsprechenden Funkfrequenzen versteigern. Die Bundesregierung wiederholt aber die Fehler vergangener Versteigerungen. Erneut sind die Ausbauvorgaben nicht verbindlich. Das Ausbauziel von 98 Prozent Netzabdeckung bezieht sich auch diesmal auf die Anzahl der Haushalte und nicht auf die Fläche. Wenn das Realität würde, blieben 30% der Fläche unversorgt – der ländliche Raum würde abgehängt.
Wie bisher werden nun wohl parallel verschiedene Netze verschiedener Anbieter ausgebaut werden. Würde stattdessen ein gemeinsames Netz aller Anbieter errichtet, wäre der Ausbau deutlich günstiger: statt 200 Milliarden Euro wäre nur 50 bis 80 Milliarden nötig – Schweden, Kanada oder Australien machen es vor. Dadurch würden mehr Mittel für die Netzbetreiber für Investitionen frei und zugleich niedrigere Preise für die Endkund*innen möglich.
Unser Antrag fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Beirat der Bundesnetzagentur sowie gegenüber der Bundesregierung für einen Stopp der derzeitigen Planungen zur Frequenzversteigerung einzusetzen und Änderungen zu ermöglichen. Zudem sollen die kommenden Versteigerungsgewinne in Förderprogramme fließen und nicht in den Bundeshaushalt.