Die CO-Pipeline der Firma Covestro (ehemals Bayer) stellt trotz des aktuellen Urteils des OVG Münster ein großes Risiko für Anwohner*innen dar.
Seit beinahe vierzehn Jahren protestieren zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger, Städte und Kreise entlang der Trasse gegen die 67 km lange, sogenannte „CO-Pipeline“ der Firma Covestro. Sie wurde errichtet, um den Produktionsstoff Kohlenstoffmonoxid, der am Unternehmensstandort Dormagen entsteht, unterirdisch zum Standort in Krefeld-Uerdingen zu transportieren.
Die Enteignung der für die Pipeline benötigten Grundstücke wurde im Wesentlichen durch den Beschluss des Landtags über das sogenannte Rohrleitungsgesetz am 21.03.2006 ermöglicht. Dieses Gesetz bildet die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Verlegung der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, die nun am 31.08.2020 mit dem Urteil des OVG Münster bestätigt wurde.
Trotz dieser Entscheidung sind hochgiftige, gefährliche Gase wie Kohlenmonoxid grundsätzlich nicht durch dicht besiedelte Gebiete zu leiten – nur wenige Meter von Wohnhäusern und Schulen entfernt.
Hinzu kommt, dass sowohl ein Bericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als auch ein von den Unternehmen IWEB und IFUA 2014 erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass die Pipeline zur Rohstoffversorgung der Covestro-Standorte nicht notwendig und auch für das Unternehmen nicht wirtschaftlich ist.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, durch die Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes die berechtigten Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Leben und Gesundheit ernst zu nehmen und die Auseinandersetzungen über die Pipeline endlich zu beenden.