Der Katastrophenschutz ist in NRW sehr gut aufgestellt. Neben Starkregen, Stürmen und Waldbränden in der Vergangenheit zeigt vor allem die Corona-Pandemie, wie wichtig ein gut funktionierender Katastrophenschutz ist. Die aktuelle Lage macht aber auch deutlich, dass der Katastrophenschutz teilweise verbessert und gestärkt werden muss, um seine hohe Qualität aufrechtzuerhalten.
Hätten wir uns besser auf die aktuelle Krise vorbereiten können? Diese Frage stellen sich aktuell verständlicherweise viele. In der Vergangenheit wurden Szenarien durchgespielt und Übungen durchgeführt mit Ergebnissen, deren Kenntnis für den Umgang mit der aktuellen Pandemie hilfreich wäre. Doch es ist unklar, ob sie in den bestehenden Krisen- und Alarmplänen berücksichtigt wurden. Um den Katastrophenschutz zu stärken, sollte die Landesregierung eine Kommission „Katastrophenvorsorge NRW“ einberufen, die alle bisherigen Ergebnisse vorheriger Übungen und Analysen zu Katastrophenszenarien daraufhin überprüft, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.
Einige Regelungslücken sind aber durch COVID 19 bereits ganz offensichtlich und müssen dringend geschlossen werden. So muss gesetzlich geregelt werden, dass die Landesregierung künftig einen Katastrophenfall auf Landesebene ausrufen kann – mit den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten. Nicht nachvollziehbar ist, warum Ministerpräsident Armin Laschet von seiner Befugnis, den Krisenstab der Landesregierung zu aktivieren, bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Diese Befugnis ist bisher nur in Form eines Erlasses geregelt. In unserem aktuellen Antrag fordern wir daher zudem, sie im Gesetz festzuschreiben. Und damit das Land im Katastrophenfall schnell und ordnungsgemäß handeln kann, sollte es bereits vor dem Eintritt von Großeinsatzlagen oder Katastrophen eine aktuelle Übersicht über das verfügbare Personal, dessen Ausrüstung und die Einsatzmittel führen.
Damit Bürgerinnen und Bürger mit der ungewohnten Situation einer Katastrophe besser umgehen können und zum Beispiel „Hamsterkäufe“ bestimmter Lebensmittel und Verbrauchsgüter möglichst vermieden werden, fordern wir die Landesregierung auf, mit dem Verband der Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk und den Kommunalen Spitzenverbänden ein Aufklärungsprogramm zur Verbesserung der Selbsthilfe der Bürger*innen zeitnah zu initiieren.
Weiterer Verbesserungsbedarf: Aufgrund der Kompetenzverteilung im Katastrophenschutz zwischen Bund und Ländern verfügt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nicht über die Informationen der Länder, die für eine präzise Bewertung von bundesweiten Lagen und der Bereitstellung von Empfehlungen zum Umgang damit erforderlich wären. Wir wollen daher erreichen, dass die Landesregierung von CDU und FDP sich in der aktuellen Debatte und mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, das BBK mit einer Zentralstellenfunktion zur bundesweiten Unterstützung der Länder mit Informationen und Empfehlungen auszustatten. Eine ähnliche Aufgabe hat das Bundeskriminalamt im Verbund mit den Landeskriminalämtern im Bereich der Polizei.