Nordrhein-Westfalen ist ein regionaler Schwerpunkt der Schweinehaltung und -schlachtung in Deutschland und Europa. Der überwiegende Teil der in NRW getöteten Schweine wird mit CO2 betäubt. Hierbei verlieren die Tiere ihr Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen allerdings erst nach einer sogenannten „Einleitungsphase“ von zehn bis dreißig Sekunden. In der Zwischenzeit leiden sie unter Erstickungsangst und Panikreaktionen. Die Landesregierung hat sich bisher geweigert, den aus tierschutzfachlicher Sicht bedenklichen Methoden an Schlachthöfen entgegenzuwirken. Die alternative Elektrobetäubung ist jedoch mit den enormen Schlachtzahlen in den nordrhein-westfälischen Großschlachtbetrieben kaum vereinbar. Es braucht daher Alternativen und neue Ansätze, die darauf hinwirken, dass diese Arbeit in sämtlichen Schlachtstätten entschleunigt und unabhängig von der Art der Betäubungsmethode, mit der tierschutzrechtlich gebotenen Sorgfalt ausgeführt wird. Folglich fordern wir der Betäubungsmethode nun eine Frist von drei Jahren zu setzen, um endlich tiergerechte Alternativen marktzugänglich zu machen.
Insbesondere Großschlachtereien sind im Rahmen der Corona-Krise durch massive Verstöße gegen den Arbeitsschutz, aber auch durch teilweise völlig inakzeptable Arbeits- und Wohnbedingungen aufgefallen. Aus tierschutzfachlicher Sicht sind die dort etablierte Akkordarbeit und die rationalisierten Arbeitsmethoden ebenfalls problematisch, weil es immer wieder zu tierschutzrechtlichen Verstößen, insbesondere bei der Betäubung, kommt.