Die von uns GRÜNEN beantragte Enquete-Kommission II hat sich mit den Auswirkungen des „Brexit“ für NRW befasst und legt nun ihren Abschlussbericht vor.
Seit 1. Januar ist es Realität: Das Vereinigten Königreich und Nordirland (VK) sind nun Drittstaat und nicht mehr Teil der EU.
Zur Analyse der Auswirkungen auf NRW hat der Landtag NRW im Dezember 2018 auf Antrag der GRÜNEN einstimmig eine Enquete-Kommission eingesetzt. Ziel war unter anderem die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Abmilderung negativer Effekte und dem Umgang mit möglicherweise resultierenden Chancen.
Für den Abschlussbericht, den die Kommission nun vorgelegt hat, wurden alle vom Brexit betroffenen Bereiche in NRW untersucht. Auf Grundlage von zahlreichen Studien und unter anderem sieben eigenen Anhörungen, drei Gutachten und 45 eingeholten Stellungnahmen stellt er insgesamt 127 Handlungsempfehlungen vor.
Wir GRÜNE haben dabei besonderen Wert darauf gelegt, ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Auswirkungen auf NRW erstellen zu können. Besonders wichtig war es uns, Vorschläge zu erarbeiten, die die gesellschaftlichen und kulturellen Einschränkungen etwa für Kinder, Jugendliche und Familien, für Kommunen und Vereine, aber auch unsere Bildungs- und Forschungslandschaft so gering wie möglich halten. Gleichzeitig wurden Verbraucherschutzinteressen genauso in den Blickpunkt genommen wie mögliche Chancen und Risiken für den Wirtschaftsstandort NRW und die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs mit dem Vereinigten Königreich.
Der Dynamik in den Verhandlungen zwischen EU und VK bis zuletzt wurde durch die gleichzeitige Betrachtung mehrerer Austrittszenarien Rechnung getragen. Der Abschlussbericht stellt dabei Strategien zur Fortführung und Vertiefung der Beziehungen zwischen NRW und dem VK nach dem Brexit zusammen und soll als Leitfaden und Orientierung für zukünftige Entscheidungen in NRW dienen.
Trotz des letztlich geregelten Austritts und auch erster Erfolge wie die vermehrte Ansiedlung von Unternehmen in NRW ist die gemeinsame zentrale Lehre des Brexit für die EK eindeutig: Das Einigungsprojekt der EU ist fragil und daher ist es die gemeinsame Pflicht aller Fraktionen im Landtag für die Errungenschaften Europas zu werben, für die europäische Einigung einzutreten und die EU zum Vorteil der Unionsbürger*innen weiter voranzutreiben.